Eine Person wird in ein anderes Bett verlagert ©UK NRW | BGW
Stand: 09/2022

BM Handlungshilfen zur Auswahl geeigneter Schulungskonzepte und Anbietender

Eine sichere Arbeitsweise bei der Bewegungsunterstützung und beim Bewegen anderer Menschen beinhaltet die Kombination der ergonomischen mit der ressourcenorientierten Arbeitsweise sowie dem situationsorientierten Einsatz von Hilfsmitteln. Die erfolgreiche Implementierung entsprechender Konzepte spielt bei der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege eine zentrale Rolle. Allerdings dürfen Schulungsmaßnahmen nicht isoliert stehen. Erforderlich ist ein systemischer Ansatz, der bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang ist es zwingend erforderlich, dass die Unternehmensleitung im Zuge der Gefährdungsbeurteilung die Faktoren ermittelt, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen. Dies gilt auch für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewegungsunterstützung anderer Menschen. Anschließend müssen erforderliche Maßnahmen abgeleitet werden. Eine Ausbildungsmaßnahme ist nur dann sinnvoll, wenn die Inhalte die Situation am Arbeitsplatz widerspiegeln und unmittelbar Eingang in den Arbeitsalltag in der Einrichtung finden.

Grundlegende Voraussetzung für die Auswahl geeigneter Bewegungskonzepte für die eigene Einrichtung ist die genaue Kenntnis darüber wie, wo und in welchem Umfang welche Tätigkeiten durchgeführt werden. Dies kann auch bedeuten, dass in verschiedenen Bereichen einer Einrichtung unterschiedliche Konzepte zum Einsatz kommen können.

Grundsätzlich können zwei Schulungsmodelle unterschieden werden:

  • Zur Einrichtung gehörende Beschäftigte werden zu Trainerinnen und Trainern ausgebildet. Nach Abschluss ihrer Ausbildung sind sie in der Lage, als Ansprechpersonen in der Einrichtung zu agieren und dort eigene Schulungen für Beschäftigte anzubieten.
  • Alle Beschäftigten, für die eine Schulung erforderlich ist, werden im Sinne einer Endverbraucherschulung durch externe Anbieterinnen und Anbieter geschult. Dies kann innerhalb der eigenen Einrichtung oder beispielsweise bei den Anbietenden stattfinden.
  • Selbstverständlich können innerhalb verschiedener Bereiche einer Einrichtung auch unterschiedliche Schulungsansätze sinnvoll sein.

Welcher Schulungsansatz gewählt wird muss unter praktischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten entschieden werden:

  • Sind in der Einrichtung Beschäftigte vorhanden, die für eine Trainerinnen- bzw. Trainerausbildung in Frage kommen (z. B. Akzeptanz, Ausbildung, Berufserfahrung, didaktische Fähigkeiten)?
  • Wie sind Kosten und Dauer der Ausbildung?
  • Wie groß ist die Zahl der zu schulenden Beschäftigten im Hause? (Trainerinnen und Trainer, die nur selten eine Ausbildung durchführen, müssen sich ggf. immer wieder neu in die Materie einarbeiten)
  • Wie sind die Schulungsbedarfe in Abhängigkeit vom Grad der Gefährdung?

Ausbildung hausinterner Trainerinnen und Trainer

Grundsätzlich hat sich gezeigt, dass Schulungsprogramme, die die Ausbildung hausinterner Trainerinnen und Trainer beinhalten, dauerhaft erfolgreicher waren als Ansätze, bei denen nur vereinzelte Beschäftigte geschult und dann sich selbst überlassen wurden. Sinnvoll ist es zudem, mehrere Personen auszubilden, damit sich diese gegenseitig unterstützen und motivieren können. Ebenso können Trainerinnen und Trainer benachbarter Einrichtungen als Schulungsteams kooperieren.

Da im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Angehörige verschiedener Berufsgruppen eng zusammenarbeiten, kann es zudem sinnvoll sein, Beschäftigte aus verschiedenen Professionen (z. B. Pflege, Physiotherapie, aber auch Hauswirtschaft) zu Trainerinnen und Trainern auszubilden.

Endverbraucherschulungen

Endverbraucherschulungen sind in der Regel schneller zu organisieren.  Allerdings muss berücksichtigt werden, dass einmalige Schulungen zumeist keinen nachhaltigen Erfolg haben. Selbst kurzfristiges „Training on the job“ ist nicht ausreichend. Es bedarf regelmäßiger Auffrischungsschulungen, um professionelles Verhalten am Arbeitsplatz zu etablieren und gleichzeitig die Versorgungsqualität für die zu bewegenden Menschen zu steigern. Es hat sich daher bewährt, darüber hinaus auch zwischen den angesetzten Schulungsterminen Übungsmöglichkeiten z.B. für speziell krankheitsbedingte Einschränkungen anzubieten, um die erlernten Inhalte auch im praktischen Alltag verfügbar zu machen.

Lift mit Person drauf©UK NRW | BGW

Hier wird ein Vorteil hausinterner Trainerinnen und Trainer deutlich. Bei ‚schwierigen‘ Transfersituationen oder komplexen Bewegungsunterstützungen können diese eher kurzfristige Unterstützung leisten. Dies ist bei externen Trainerinnen und Trainern nur selten möglich. Allerdings sollte den hausinternen Trainerinnen und Trainer die Möglichkeit gegeben werden, Schulungs-, Anleitungs- und Übungsaufgaben im Rahmen ihrer normalen Arbeitszeit zu übernehmen, d.h. sie sollten entsprechend für solche Aufgaben (anteilig) freigestellt werden.

Checklisten

Es verschiedene Anbieterinnen und Anbieter für Konzepte sicheren Arbeitens bei der Bewegungsunterstützung.

Die hier zur Verfügung gestellten Checklisten sind als Hilfestellung gedacht, Ausbildungskonzepte so zu gestalten, dass sie den speziellen Anforderungen der jeweiligen Einrichtungen entsprechen.

Die Checklisten betrachten folgende Themen:

  • Grundsätzliches: Hinweise, die helfen sollen, die grundsätzliche Eignung eines Schulungsangebotes zu prüfen
  • Organisation/Anbietende: Fragen, die vor der Zusammenarbeit mit Anbietenden geklärt werden sollten
  • Trainerinnen- und Traineraus- und -fortbildung: Gesichtspunkte, die bei der Ausbildung von eigenen Beschäftigten zu Trainerinnen und Trainern bedacht werden sollten
  • Endverbraucherschulung: Voraussetzungen für die Durchführung von Schulungen im Betrieb
  • Schulungsinhalte: Hinweise auf Inhalte, die in sinnvollen Präventionskonzepten nicht fehlen sollten, gleichgültig, ob die Schulungen von einem externen Anbieter oder von zu Multiplikatoren weitergebildeten Mitarbeitern durchgeführt werden.

„Die Checklisten entstanden in enger Anlehnung an die Broschüre „Umgang mit aggressivem Verhalten im Gesundheitsdienst“ (DGUV Information 207-013, inzwischen ersetzt durch die DGUV Information 207-012).“

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