Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Stand: 07/2021

BM Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Menschen mit kognitiven Einschränkungen werden in allen Arten von Einrichtungen des Gesundheitswesens betreut, behandelt, versorgt und gepflegt. Es gibt vielerlei Ursachen für kognitive Einschränkungen und mannigfaltige Erscheinungsformen.

Auch bei kognitiv eingeschränkten Personen muss im Rahmen individueller Betreuung, Behandlung, Versorgung und Pflege immer deren persönliche Einschränkung der Ausgangspunkt jeglichen beruflichen Handelns sein - auch bei der Bewegungsunterstützung.

Beispielhaft werden an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise zum Bewegen und der Bewegungsunterstützung bei an Demenz erkrankten Menschen aufgeführt. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Hinweise, die für jeden zu versorgenden Menschen im Gesundheitswesen gelten. Sie werden dennoch an dieser Stelle exemplarisch für diese spezielle Personengruppe aufgeführt, da der Umgang mit an Demenz erkrankten Personen oft auch bei den Beschäftigten Unsicherheit auslöst.

Arbeitsorganisation

Bei der Versorgung von Menschen mit Demenz können unterschiedliche Konzepte (z. B. Validation nach Naomi Feil; Personenzentrierte Pflege und Betreuung nach Tom Kitwood) zum Einsatz kommen. Um solchen Konzepten und natürlich den nach ihnen betreuten Menschen gerecht werden zu können, sind Betreuung und Pflege entsprechend zu organisieren. Dies fällt insbesondere in Einrichtungen der Akutversorgung (z. B. Krankenhäuser) häufig schwerer als in Wohneinrichtungen oder in der Tagespflege. Dennoch muss bei der Erstellung des Schichtplans darauf geachtet werden, dass die Versorgung in Ruhe mit ausreichend Zeit und der gebotenen Individualität – auch bei der Bewegungsunterstützung – möglich ist. Dies ist selbstverständlich bei allen zu versorgenden Menschen zu beachten. Eine qualitativ hochwertige Versorgung kognitiv eingeschränkter Personen kann jedoch zeitintensiver sein.

Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Versorgung möglichst kontinuierlich durch die gleichen Personen erfolgt. Die Beschäftigten stellen sich den an Demenz erkrankten Personen als „sicherer Hafen“ und „als Bindungsobjekt“ (Kitwood) zur Verfügung. Auch dies sollte selbstverständlich für alle zu versorgenden Personengruppen gelten, erscheint hier aber erneut von besonderer Bedeutung, um Vertrauen, Gewöhnung und Routine zu ermöglichen. Insofern ist ein eher prozessorientiertes Pflege- und Betreuungssystem für die Versorgung kognitiv eingeschränkter / an Demenz erkrankter Personen zu empfehlen.

Arbeitsplatzgestaltung

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes muss die Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit bei Arbeit mit den ausgewählten Pflege- und Betreuungskonzepten vereinbaren. Dies gilt auch in Einrichtungen, in denen ausschließlich an Demenz erkrankte Personen versorgt werden. Und es gilt ebenso für die Betreuung an Demenz erkrankter Personen in ihrer häuslichen Umgebung.

Als zentrale Gestaltungsziele werden Orientierung, Sicherheit und Wohlbefinden erachtet. Orientierung kann beispielsweise durch

  • eine klare Strukturierung der Räumlichkeiten,
  • farbliche Absetzungen von z. B. Türrahmen,
  • Vermeidung von Wiederholungen (ähnlich aussehende Bereiche) und
  • ein gutes Beleuchtungskonzept erreicht werden.

Das Gefühl von Sicherheit kann durch die Reduzierung von Reizen (z. B. Geräuschdämpfung) oder Rückzugsecken wie uneinsehbare Nischen erreicht werden.

Vertraute Einrichtungsgegenstände, Ordnung und die bereits genannten Aspekte können Wohlbefinden schaffen.

Dass die Anforderungen an Barrierefreiheit (in Betriebsstätten) und Sturzprophylaxe erfüllt sein müssen, ist als selbstverständlich zu betrachten. Einige dieser Punkte sind jedoch für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht förderlich. So kann der „vertraute Teppich“ den Einsatz von Hilfsmitteln wie Liftern erschweren. „Uneinsehbare Wohlfühlecken“ sind ungünstig, wenn sich dort z. B. Übergriffe auf Beschäftigte ereignen.

An dieser Stelle wird deutlich, dass das „Wohl“ der zu versorgenden Menschen und der Beschäftigten immer gemeinsam gedacht und geplant werden muss.

 

Einsatz von Hilfsmitteln

Die wenigsten Menschen, die Hilfsmittel zur Bewegungsunterstützung benötigen, sind vielleicht anfangs etwas skeptisch, aber selten ängstlich. Wenn doch, können diese meist durch rationale Argumente gemindert werden. Bei demenziell erkrankten Menschen ist dies oftmals nicht mehr möglich. Sie können potenziell vorhandene Ängste vor Hilfsmitteln auch oft nicht äußern. Dies muss während der personen- und einschränkungsorientierten Gewöhnung an die Hilfsmittel und deren Nutzung beachtet werden.

Auch der Gestaltung der Hilfsmittel kann hier eine besondere Bedeutung zukommen. So kann es sein, dass für manche demenziell erkrankten Menschen z. B. ein mobiler Lifter mehr Ängste auslöst als ein Deckenschienensystem. Aber – es kann auch genau anders herum sein. Daher ist es schwer, allgemein gültige Vorgaben an die Gestaltung der Hilfsmittel zu geben. Geräuscharm sollten sie jedoch alle sein.

Qualifikation

Die meisten an Demenz erkrankten Menschen sind ab einem gewissen Stadium ihrer Erkrankung nicht mehr kognitiv zugängig. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Beschäftigten ihre Kompetenzen z. B. in Kinaesthetics oder Aktivitas Pflege® zunehmend nonverbal einsetzen müssen. Eine verbale Unterstützung mit „Bewegungs- Kommandos“ kann vermehrt zu Irritationen und paradoxen Reaktionen führen und ist daher nicht sinnhaft.

Als Faustregel gilt hier: Auch wenn der Geist viel vergisst, der Körper tut dies nicht. Erlernte und über Jahre praktizierte Bewegungsmuster bleiben lange erhalten. Können Beschäftigte die zu betreuenden Menschen kognitiv nicht mehr erreichen, müssen ihre Hände dies tun. Die Bewegungsunterstützung muss sehr sensibel und absolut passgenau erfolgen. Dann bekommt der Körper der zu unterstützenden Person genau die Information, die er benötigt, um die erforderlichen Bewegungen auszuführen. Hierbei ist selbstverständlich die Erhaltung von Ressourcen das Ziel. Dieses sollte jedoch ohne Überforderung angestrebt und nicht als Training umgesetzt werden.

Inzwischen werden von den verschiedenen Verbänden/ Vereinen der Bewegungsansätze spezielle Konzepte für die Bewegungsunterstützung bei Menschen mit Demenz entwickelt.

Arbeitskleidung

In vielen Einrichtungen für demenziell erkrankte Menschen wird für die Pflegenden Privatkleidung bevorzugt. An die Beschaffenheit der Privatkleidung sowie an deren Aufbereitung sind jedoch die gleichen Ansprüche zu stellen, wie dies im Menüpunkt Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe, Schmuck beschrieben ist.

Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Denken Sie die Anforderungen an die Betreuungsqualität und die Sicherheit der Beschäftigten gemeinsam und stimmen Sie beides aufeinander ab.
Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE
Grundsätzlich gelten für Sie bei der Betreuung von Menschen mit Demenz die gleichen Vorgaben wie bei der Betreuung aller anderen Personen.

Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“.

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