Fachleute sprechen miteinander ©UK NRW | BGW

Gewählte Vertretung der Beschäftigten

Die gewählte Vertretung der Beschäftigten hat die Aufgabe, bei Maßnahmen mitzuwirken, welche die Beschäftigten im Gesamten oder auch das Individuum mit seinen spezifischen Fähigkeiten betreffen. Das bezieht sich u. a. auch auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, bei denen Gesundheitsschädigungen auftreten können. Vor allem bei der betrieblichen Eingliederung von langzeiterkrankten Beschäftigten muss die Interessensvertretung beteiligt werden.

Gesetzliche Regelungen
Es gibt bundeseinheitliche Regelungen zu den Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretungen. Diese sind beispielsweise geregelt in § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder in § 75 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – Mitbestimmungsrechte).

Zu den Allgemeinen Aufgaben gehört u. a. auch die betriebliche Eingliederung einzelner Beschäftigter und der Schutz besonderer Beschäftigtengruppen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG).

Die betriebliche Vertretung der Beschäftigten wirkt an der Arbeitsgestaltung mit und kann Verbesserungen der Arbeitsbedingungen initiieren.

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt

Im Regelfall kann die Geschäftsführung auf das Wissen von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt zurückgreifen. Sie beraten die Unternehmensleitung u. a. bei der Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter physischen und psychischen Gesichtspunkten (§ 5 ArbSchG). Auch Beschäftigte können sich eigeninitiativ bei allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit an die Fachkraft und/oder an Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt wenden.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet auf der Grundlage des SGB IX mit dem Ziel, die Einstellungs- RVund Beschäftigungschancen von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diese werden durch finanzielle Hilfe für die Unternehmensleitung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch den Gesetzgeber gefördert. Dabei handelt es sich z. B. um: 

  • Zuschüsse und Darlehen für z. B. eine barrierefreie bauliche und räumliche Gestaltung und Ausstattung (z. B. technische Arbeitshilfen, Maschinen, Geräte, Software) 
  • Schaffung barrierefreier Gestaltung von Zugängen oder Sozialräumen

Die Beratung einzelner Personen bei physischen, psychischen und sozialen Problemen durch die Vertrauensperson erstreckt sich prinzipiell auf alle Beschäftigten. Die Schwerbehindertenvertretung gehört als ständiges Mitglied in ein Integrationsteam bei betrieblichen Eingliederungsverfahren.

Psychologischer oder psychosozialer Dienst

Der psychosoziale Dienst ist ein freiwilliges Angebot der Unternehmensleitung und steht den Beschäftigten für eine persönliche psychologische Beratung zur Verfügung. Dies betrifft beispielsweise auch Personen, die aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen ihre ursprüngliche Arbeitsaufgabe nicht mehr ausüben können und sich dadurch in ein anderes Arbeits- und kollegiales Umfeld integrieren müssen. Das generelle, übergeordnete Ziel der psychologischen Beratung ist die Verbesserung der subjektiven Zufriedenheit der/des Beschäftigten im Zusammenhang mit der eigenen Arbeitssituation. Die Kosten des psychologischen Dienstes, welcher der Schweigepflicht unterliegt, werden durch das Unternehmen übernommen. Daher darf die Einbindung einer Psychologin oder eines Psychologen durch eine Führungskraft nur mit ausdrücklicher Zustimmung der/des Betroffenen erfolgen.

 

Innerbetriebliche Fort-, Weiterbildungsbeauftragte/ Personalmanagement

Ein weiterer wichtiger Bestandteil zur Stärkung der organisationalen und individuellen Gesundheitskompetenz ist die innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung sowie die Personalentwicklung. In Einrichtungen des Gesundheitsdienstes hat sich zwischenzeitlich die Qualifizierung von innerbetrieblichen Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren wie z. B. „Ergonomiebeauftragte“, „Rücken-Coachs“, „Ergo-Scouts“ und „CareGoCoachs“ etabliert. Diese kümmern sich speziell um die ergonomischen Anforderungen bei der Bewegung von Personen. Dies umfasst z. B. die räumliche Gestaltung, die Auswahl geeigneter Arbeitsund Hilfsmittel, Arbeitsmethoden und die Unterweisung in das ergonomische Arbeiten.

Zusätzlich sollen durch eigene innerbetriebliche Angebote und durch Kooperationen mit externen Anbietern die Beschäftigten motiviert werden, selbst aktiv zu werden und Gesundheitsaspekte in die eigene Arbeit einfließen zu lassen.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.

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