Zu den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Behindertenhilfe) zählen u. a. Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung. Bezogen auf das Bewegen von Menschen sind entsprechend spezifische Besonderheiten zu beachten, die an dieser Stelle nicht vollständig aufgeführt werden können.
Stattdessen wird der Fokus auf einige besondere Aspekte gelegt, die in der Mehrzahl der Einrichtungen von Bedeutung sind.
Arbeitsorganisation
Grundsätzlich orientiert sich die Organisation der Arbeit u. a. an den zu erledigenden Arbeitsaufgaben. So gibt es beispielsweise in vielen Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung insbesondere wochentags „Abhol- und Ankunftszeiten“. Viele Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen sind in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig. Dort müssen sie zu Schichtbeginn eintreffen und nach Schichtende verlassen sie die Werkstatt wieder. Ähnliches gilt für Kinder in Kindergärten oder in Schulen. Dies bedeutet, dass z. B. in Wohnheimen viele Menschen innerhalb eines engen Zeitkorridors unterstützt werden müssen, bevor sie zur Arbeit gehen oder gefahren werden können. Gleichzeitig kommen die meisten von ihnen nach getaner Arbeit relativ zeitgleich wieder zurück in das Wohnheim. Entsprechend des jeweiligen Unterstützungsbedarfs muss der Personaleinsatz sowie der Einsatz vorhandener Hilfsmittel gut geplant werden. Dies gilt natürlich umgekehrt ebenso für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Werkstätten, in denen morgens viele Menschen ankommen und nachmittags wieder abgeholt werden.
Dies wird in der Regel mit Schichtplänen geleistet, die morgens und nachmittags eine höhere Personalbesetzung vorsehen. Gleichzeitig ist es doch so, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen in Werkstätten tätig sind. Auch gibt es Krankheitsfälle und andere Gründe, warum nicht immer alle berufstätigen Bewohnerinnen und Bewohner zur Werkstatt gehen können. In der Regel ist die Personalbesetzung in den Wohnheimen zu den Arbeitszeiten in den Werkstätten jedoch stark reduziert. Hier muss der Dienstplan dennoch so gestaltet sein, dass z.B. im Bedarfsfall Hilfe schnell organisiert werden kann (z. B. über Springerdienste).
Arbeitsplatzgestaltung
Auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes muss sich an den Anforderungen der Tätigkeiten orientieren. In Beratungseinrichtungen sind diese selbstverständlich anders als in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten oder Wohnheimen. Verbindend ist jedoch, dass überall die Anforderungen der Barrierefreiheit sowohl für die Beschäftigten als auch für Klientinnen und Klienten beachtet werden müssen.
Für die Arbeitsplatzgestaltung in Wohnheimen gilt in Analogie zu stationären Pflegeeinrichtungen: Hier handelt es sich nicht nur um Arbeitsplätze, sondern auch um Wohnraum für die dort lebenden Menschen. Daher gilt, die Ansprüche an die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz mit den Ansprüchen z. B. nach Behaglichkeit und dem Ausdruck individueller Einrichtungsvorlieben in Einklang zu bringen. Dies ist allerdings nicht immer leicht. Daher ist es sinnvoll, dieses Thema in die Wohnverträge mit den Bewohnerinnen und Bewohner und ihren Angehörigen zu integrieren. So können präventiv mögliche kritische Aspekte (z. B. Wie viele eigene Möbel können mitgebracht werden? Warum nicht mehr? Warum sind Teppiche ungünstig?) geregelt werden.
Einsatz von Hilfsmitteln
Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist oftmals der Einsatz von Hilfsmitteln unumgänglich und muss daher rechtlich betrachtet genauso gehandhabt werden wie in stationären Pflegeeinrichtungen.
Dennoch gibt es Besonderheiten, die auch besondere Lösungen benötigen. Dies kann z. B. ein höherer Material- oder Organisationsbedarf sein.
So ist beispielsweise eine große Anzahl von Menschen mit Behinderung auf eigens für sie angefertigte Spezialhilfsmittel (z. B. Sitzschalenrollstühle) angewiesen. Dies wiederum kann sich auf den Einsatz von Liftern auswirken. So ist es oftmals kaum möglich, Liftertücher in Sitzschalen sachgerecht einzubringen, wenn die zu transferierende Person bereits in der Sitzschale sitzt. Hier sollten dann Liftertücher verwendet werden, die in der Sitzschale verbleiben können.
Dies kann wiederum zu einem erhöhten organisatorischen Aufwand führen. So müssen beispielsweise die zu Hause oder im Wohnheim verwendeten Liftertücher mit den Liftern in der Schule oder Werkstatt kompatibel sein. Deutlicher gesagt: Liftertücher und Lifter können immer nur miteinander verwendet werden, wenn sie gemäß Herstellerangaben und Medizinproduktegesetz (MPG) miteinander kompatibel sind.
Gleichzeitig muss geklärt werden, wer für die Bereitstellung, Instandhaltung und Wartung der Hilfsmittel zuständig ist. Hier müssen Werkstätten, Schulen, Wohnheime, Eltern oder Betreuerinnen und Betreuer sowie Kostenträger gut kooperieren.
Insbesondere für Förderbereiche in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Werkstätten sind Deckenliftersysteme zu empfehlen.
Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“.