Intensivbett von unten ©UK NRW | BGW
Stand: 02/2022

BM Funktionsbereiche

In Funktionsbereichen wie EKG, Endoskopie, Röntgen etc. sind die Beschäftigten verschiedenen Belastungen des Stütz- und Bewegungsapparates ausgesetzt. Bezogen auf das Bewegen/die Bewegungsunterstützung hilfebedürftiger Menschen sind dies insbesondere folgende Tätigkeiten: 

  • das Umbetten von Menschen z. B. vom Bett auf den Röntgentisch/die Untersuchungsliege, 
  • das Umsetzen von Menschen z. B. vom Rollstuhl auf den Röntgentisch/die Untersuchungsliege, 
  • das Positionieren von Menschen für/bei Untersuchungen, 
  • das Untersuchen von Menschen in ungünstigen Körperhaltungen.

Arbeitsplatzgestaltung

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes in den Funktionsdiensten muss vielerlei Anforderungen genügen.

So müssen z. B. die Verkehrswege ausreichend breit sein, um Menschen liegend befördern zu können. Türen sollten selbstständig und berührungslos zu öffnen sein. Die Beschaffenheit des Fußbodens muss ein leichtgängiges Rollen der Betten, Rollstühle, Untersuchungsgeräte und anderer Materialien sicherstellen. Die Räumlichkeiten sollten ausreichend Bewegungsfreiraum bieten und barrierefrei sein. Untersuchungsliegen, Röntgentische etc. sollten von beiden Seiten zugänglich sein. Monitore sollten so angebracht sein, dass sie eine ergonomische Körperhaltung ermöglichen.

Einsatz von Hilfsmitteln

Zum Umbetten/Umsetzen und Drehen von Menschen ist ein Deckenschienensystem das Mittel der ersten Wahl. Ggfs. können dafür auch Einmal-Liftertücher Anwendung finden. Der Einsatz des Rollbretts ist erleichternd, aber dennoch nicht belastungsarm für das Personal. Mindestens zwei Beschäftigte – bei schwergewichtigen Personen bis zu sechs Beschäftigte – müssen zur Verfügung stehen. Es sollten auf jeden Fall röntgendurchlässige möglichst leichte Rollbretter ggfs. mit zusätzlichen Schutzbezügen zum Einsatz kommen. Für schwergewichtige Personen können diese ggfs. mit einer entsprechenden Gleitmatte kombiniert werden.

Es ist zu überlegen, ob eine Person wirklich immer umgelagert werden muss oder ob nicht bestimmte Untersuchungen/ Röntgenaufnahmen auch im Bett vorgenommen werden können.

Zum Drehen von Personen können auch entsprechend große Gleitmatten und ggfs. Antirutschmatten eingesetzt werden; diese sollten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Untersuchungsliegen, Röntgentische etc. müssen elektrisch höhenverstellbar sein und elektrisch verstellbare Kopfteile haben.

Mobile Röntgengeräte sollten so leicht und fahrfreundlich wie möglich sein. Da sie schwer zu rangieren sind, sollten sie nur in dringenden Fällen zum Einsatz kommen.

Ergonomische Stühle sollten für das Sitzen bei Untersuchungen wie z. B. bei Endoskopie, Katheteruntersuchungen oder Ultraschall zur Verfügung stehen.

Geeignete kippsichere Aufstiegshilfen sollten für kleinere Personen zur Verfügung stehen.

Lagerungsmöglichkeiten für Hilfsmittel sollten ortsnah zur Verfügung stehen.

Alle fahrbaren Arbeitsmittel sollten ergonomische Griffe in einer geeigneten Greifhöhe haben; ihre Rollen sollten regelmäßig geprüft und gewartet und ggfs. ausgetauscht werden.


Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Organisieren Sie Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze so, dass möglichst wenige Transfers bei den zu untersuchenden Menschen durchgeführt/unterstützt werden müssen.
Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE
Die sichere und gleichzeitig ergonomische Bewegungsunterstützung anderer Personen ist mit Hilfsmitteln sehr gut durchführbar. Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel.

Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“.

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