Die Güte der Hallenluft wird insbesondere durch vier Faktoren bestimmt:
- Lufttemperatur
- Luftfeuchtigkeit
- Luftgeschwindigkeit
- Luftaustausch (Frischluft)
Zur Regulierung dieser Parameter ist eine raumlufttechnische Anlage (RLT) erforderlich.
Lufttemperatur
Dem unbekleideten Körper wird durch die Verdunstung des an ihm haftenden Wassers zusätzlich Wärme entzogen. Um diesen Wärmeverlust zu vermindern, soll die Raumlufttemperatur der Halle 2 bis 4 Kelvin über der Beckenwassertemperatur, jedoch nicht über 34 °C liegen.
Luftfeuchte
Die relative Feuchte der Raumluft muss im Bereich der physiologischen Zuträglichkeit sein.
Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit führt nicht nur zu Schwüle zu empfinden, sondern kann auch den Metall- und Holzbauteilen schaden.
Liegt die relative Raumluftfeuchtigkeit im Bereich zwischen 40 % und 64 % werden Schäden an Bauteilen vermieden.
Luftgeschwindigkeit
Je nach umgewälzter Raumluftmenge ergeben sich unterschiedliche Luftgeschwindigkeiten. Es gilt eine relative Luftgeschwindigkeit bis max. 0,15 m/s anzustreben, auch um unangenehme Zugerscheinungen zu vermeiden.
Luftaustausch-Frischluft
Ein optimaler Luftaustausch ist neben der Regulierung der Raumtemperatur und der Luftfeuchte für den Abtransport von gesundheitsschädlichen Desinfektionsnebenprodukten (DNP) notwendig. Dabei handelt es sich insbesondere um Trichloramin und Trihalogenmethane (THM), Verbindungen, die sich durch chemische Reaktionen des freien Chlors aus dem Chlorungsmittel mit organischen Stickstoffverbindungen bilden.
Diese organischen Stickstoffverbindungen werden von Personen in Form von Haaren, Schweiß, Rückständen aus Kosmetika und Harnstoff in das Beckenwasser eingetragen.
Die DNP können Augen- und Atemwegsreizungen verursachen, aber im Falle von Trichloramin bei hoher Exposition auch zu Atemwegserkrankungen führen.
Auf Grund seiner hohen Flüchtigkeit reichert sich Trichloramin in der Hallenluft an und verursacht den für Schwimmhallen typischen „Chlorgeruch“.
Die Reduzierung der Schadstoffkonzentration in der Hallenbadluft kann nur durch ein Zusammenwirken der Wasseraufbereitungstechnik und der RLT-Anlage erreicht werden.
Die Richtlinie VDI 2089 Blatt 1 (Erscheinungsdatum 2010-01) schreibt vor, dass die RLT- Anlage so eingestellt werden muss, dass die der Halle zugeführte Luft (während der Betriebszeit) einen Außenluftanteil von mindestens 30 % enthält.