Das Verfahren des Hubbodens darf nur von unterwiesenem Personal durchgeführt werden.
Der Hubboden darf nicht zum Transport von Personen und Material benutzt werden.
Beim Verfahren des Hubbodens dürfen sich keine Personen im Becken aufhalten.
Das Bedienpersonal muss während der Hubbodenbewegung das Becken und das unmittelbare Umfeld einsehen.
Das Becken darf erst wieder zur Nutzung freigegeben werden, wenn der Hubvorgang beendet und der Hubboden gegen Absinken oder Aufschwimmen gesichert ist (gesicherte Ruhestellung).
Der hier verwendete Text wurde teilweise aus dem Fachbereich AKTUELL Sicherer Betrieb von höherverstellbaren Zwischenböden in Bädern entnommen.