Bullauge für den Schallwasserbehälter ©UK NRW | BGW
Stand: 11/2021

PT Schwallwasserbehälter

Der Schwallwasserspeicher ist ein großer Wasserbehälter, der als Zwischenspeicher für Wasser dient, das von der Überlaufrinne des Beckens zur Wasseraufbereitungsanlage befördert wird.

Er nimmt das Beckenwasser auf, das von den im Becken befindlichen Personen verdrängt wird.

Über den Schwallwasserspeicher erfolgt auch die Zugabe von Frischwasser in den Wasserkreislauf.

Schwallwasserbehälter sollen geschlossen oder abgedeckt sein, müssen mit der Atmosphäre in Verbindung stehen und einen Sicherheitsüberlauf haben.

Bei Bedarf, mindestens jedoch halbjährlich, sind sie vollständig zu entleeren, zu reinigen, zu desinfizieren und gründlich zu spülen.

Hierfür ist ein gefahrloser Einstieg erforderlich. Auch die Rettung Beschäftigter muss möglich sein.

Zugänge und Einstiegsöffnungen müssen deshalb eine lichte Öffnungsweite von 800 x 800 mm oder DN 800 besitzen.

Die Unterkante bei Einstiegsöffnungen in Wänden soll nicht mehr als 600 mm über Boden liegen.

Bei Deckeneinstiegen ist oberhalb der Wasserspeicher ein Mindestfreiraum von 2 m erforderlich, um eine evtl. erforderliche Bergung von Beschäftigten gefahrlos durchführen zu können.

Die lichte Höhe im Behälter sollte zur Vermeidung von Zwangshaltungen und Kopfverletzungen eine ausreichende Stehhöhe (≥ 2,00 m) besitzen.

Für Kontrollzwecke soll der Behälter mit einem Schauglas und einer Innenbeleuchtung ausgestattet sein.

Der hier verwendete Text wurde teilweise aus der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" entnommen.

Quellen

Webcode: w1442