Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Wasseraufbereitungs- und Desinfektionsanlagen dürfen nur von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden.
Fachlich qualifiziert sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung spezifische Kenntnisse im Hinblick auf die zu wartenden, instand zu setzenden und zu prüfenden Anlagen bzw. Einrichtungen haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand beurteilen können.
Der hier verwendete Text wurde teilweise aus der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" entnommen.