Eine Person geht zu den Behältern der Filteranlage ©DGUV

PT Filterbehälter

Mikroorganismen und Verunreinigungen, die von den Beckennutzern abgegebenen werden und aus der Umgebung in das Beckenwasser gelangen (z. B. Stäube), werden u. a. durch die Verfahrensstufe „Filtration“ aus dem Wasser entfernt. Zur Überwachung des Verunreinigungsgrades sind Filter mit Differenzdruckmanometern ausgerüstet.

Je nach Verfahrenskombination zur Wasseraufbereitung gibt es verschiedene Filtertypen, die sich in Bauart (offen, geschlossen), Material (z. B. Stahl), Größe (richtet sich nach dem erforderlichen Aufbereitungs- und Beckenvolumenstrom) und dem eingesetzten Filtermaterial (u. a. Sand, Anthrazit Bims, Kieselgur, Aktivkohlepulver) und deren Korngröße unterscheiden.

Filterbehälter sollen so aufgestellt sein, dass Wartung, Kontroll- und Reparaturarbeiten von sicheren Standplätzen aus möglich sind. Sichere Standplätze sind z. B.

  • Festmontierte Podeste,
  • Hubarbeitsbühnen oder
  • durch Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtungen gesicherte Stufenleitern.

Für das Aus- und Einbringen von Filtermaterial ist oberhalb des Behälters ein Freiraum von mindestens 0,60 m erforderlich.

Offenen Filterkammern sind gegen die übrigen Technikräume abzutrennen, um insbesondere eine verstärkte Korrosion an Anlagenteilen zu vermeiden.

Bei der Filtration lagern sich bestimmungsgemäß Mikroorganismen und organische Substanzen aus dem Beckenwasser auf der Filteroberfläche an.

Diese müssen durch eine regelmäßig durchzuführende Filterspülung wieder entfernt werden. Hierzu wird die Durchflussrichtung des Wassers durch den Filter umgekehrt. Bei der Filterspülung strömt es von unten nach oben durch den Filterbehälter. Das Filtermaterial wird auf diese Weise leicht angehoben. Die Verunreinigungen werden aus dem Filter ausgetragen.

Bei großen Filtern wird der Spülvorgang durch Luft, die ebenfalls von unten in den Behälter eingeblasen wird, unterstützt.

Die dabei verwendeten Spülluftgebläse müssen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen.

Dies ist z. B. erfüllt, wenn sie gekapselt oder mit Schalldämpfern ausgerüstet sind.

Der hier verwendete Text wurde teilweise aus der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" entnommen.

Quellen

Webcode: w1441