Eine Person arbeitet an einer Filteranlage ©DGUV

Mögliche Gefährdungen bei Arbeiten an Filterbehältern sind:

  • Absturz
  • Freisetzen von Ozon bei der Filterspülung (bei Verfahrenskombinationen mit Ozon)
  • Geräuschpegel > 80 dB(A) z. B. durch Spülgebläse und Umwälzpumpen
  • Unzureichender Freiraum über dem Filterbehälter (≤ 0,60 m)

Bei einer Verfahrenskombination mit Ozon muss die Ozonerzeugung mindestens 30 Minuten vor einer Filterspülung abgestellt werden, um zu verhindern, das Ozon im Aufstellungsraum des Filterbehälters freigesetzt wird.

Bei Geräuschpegeln > 80 dB(A) ist geeigneter Gehörschutz zu tragen.

Hinweise zur Auswahl von geeignetem Gehörschutz gibt die DGUV Information 212-024 „Gehörschutz“.

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