Mögliche Gefährdungen bei Arbeiten an Filterbehältern sind:
- Absturz
- Freisetzen von Ozon bei der Filterspülung (bei Verfahrenskombinationen mit Ozon)
- Geräuschpegel > 80 dB(A) z. B. durch Spülgebläse und Umwälzpumpen
- Unzureichender Freiraum über dem Filterbehälter (≤ 0,60 m)
Bei einer Verfahrenskombination mit Ozon muss die Ozonerzeugung mindestens 30 Minuten vor einer Filterspülung abgestellt werden, um zu verhindern, das Ozon im Aufstellungsraum des Filterbehälters freigesetzt wird.
Bei Geräuschpegeln > 80 dB(A) ist geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Hinweise zur Auswahl von geeignetem Gehörschutz gibt die DGUV Information 212-024 „Gehörschutz“.