RLT- Anlagen dienen der Zufuhr von Frischluft, dem Abtransport von Desinfektionsnebenprodukten aus der Hallenluft und regeln Temperatur und Feuchte der Raumluft.
Die Hygieneanforderungen an RLT- Anlagen sind in der VDI 6022 Blatt 1 beschrieben.
Beim Betrieb werden die Filter der RLT- Anlagen neben Stäuben und Gefahrstoffen (DNP) auch mit Bakterien und Schimmelpilzsporen beaufschlagt.
Reinigungs- und Wartungsarbeiten an RLT- Anlagen (insbesondere Filterwechsel) sind nicht gezielte Tätigkeiten nach Biostoffverordnung.
Diese Tätigkeiten sind deshalb einer Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung zu unterziehen.
Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung sind Umfang und Fristen der Reinigungs- und Wartungsarbeiten abzuleiten.
Abhängig von der Kontamination geht es darum, geeignete Schutzmaßnahmen für diese Arbeiten festzulegen.
Beim Filterwechsel und der Reinigung von Lüftungskanälen kann die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (Einweganzug, Schutzhandschuhe, Gesichts- und Atemschutz FFP2/FFP3) erforderlich sein.
Bestandteil der Maßnahmen müssen auch Festlegungen zur sicheren Entsorgung gebrauchter Filter (z. B. in geschlossenen Behältern) sein.