Nachdem das Beckenwasser den Filterbehälter durchlaufen hat, müssen dem Filtrat Chemikalien zur Wasserdesinfektion (Chlorungsmittel, Ozon) und zur pH- Wert- Korrektur zugeführt werden, um im Becken kontinuierlich eine Wasserqualität zu gewährleisten, die den mikrobiologischen, chemischen und chemisch- physikalischen Anforderungen der DIN 19643- 1:2012-11 entspricht.
Der pH- Wert des Beckenwassers soll nach DIN 19643-1 annähernd im neutralen Bereich zwischen 6,5 und 7,5 liegen.
Um diesen Bereich zu erreichen, müssen entweder pH- Senker (Salzsäure, Schwefelsäure) oder pH- Heber (Natriumhydroxid, Calciumhydroxidsuspension) eingesetzt werden.
Jede Wasseraufbereitungsanlage ist mit einer automatisch gesteuerten Chlorungs- ggf. zusätzlich einer Ozonanlage, einer pH- Regelanlage sowie den Geräten zur kontinuierlichen Messung der Hygienehilfsparameter (freies Chlor, Redox- Spannung, pH- Wert) ausgestattet.
Bei kleineren Wasseraufbereitungsanlagen sind häufig alle o. g. Bauteile, einschließlich des Schwallwasser- und Filterbehälters in einem Raum untergebracht.
Insbesondere aus dem verwendeten Desinfektionsmittel ergeben sich zusätzliche besondere Anforderungen an die Aufstellungsräume.
Grundsätzlich soll die Dosierung der Chlorungsmittel direkt aus den Liefergebinden erfolgen. Ein Umfüllen ist zu vermeiden.
Die Dosierleitungen sind nach ihrem Durchflussstoff und der Durchflussrichtung zu kennzeichnen.
Aufstellungsräume für Hypochlorit- (Natriumhypochlorit- Lösung, Calciumhypochlorit) Anlagen
Die Zugabe von Natriumhypochlorit-Lösung zum Filtrat erfolgt durch Dosierpumpen mittels Sauglanze direkt aus dem Liefergebinde. Handelsüblich sind verbrauchsfertige Lösungen mit mehr als 10 % aktivem Chlor.
Calciumhypochlorit wird in Gebinden als Granulat oder in Tablettenform angeliefert und vor Ort zunächst in Ansetzbehältern mittels eines Rührwerks in Lösung gebracht.
Die Zudosierung zum Filtrat erfolgt wie bei der Natriumhypochlorit-Lösung durch Dosierpumpen.
Auf Grund der gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Chemikalien muss der Aufstellungsraum folgende Anforderungen erfüllen:
- Der Raum muss gegen Witterungseinflüsse wie Sonneneinstrahlung oder Frost ausreichend geschützt sein.
- Bei Verwendung von Natriumhypochlorit-Lösung sollte die Raumtemperatur 15°C nicht überschreiten, um eine beschleunigte Zersetzung zu Natriumchlorid und Sauerstoff zu vermeiden.
- Der Zugang zum Gefahrenbereich ist mit den erforderlichen Warn- bzw. Verbotsschildern gemäß DGUV- Regel 107-001 (Anhang 1) zu versehen.
- Unmittelbar am Verwendungsort sind die gemäß Gefahrstoffverordnung für Gefahrstoffe vorgeschriebenen Betriebsanweisungen und die Sicherheitszeichen gemäß DGUV- Regel 107-001 (Anhang 1) anzubringen.
- Die Gebinde von Natriumhypochlorit- Lösung sowie auch der eingesetzten pH- Heber bzw. pH- Senker sind beim Gebrauch in separate Auffangwannen zu stellen.
Ozonanlagen und Aufstellungsräume
Ozon wird auf Grund seiner chemischen Instabilität direkt vor Ort hergestellt. Hierzu wird Luft oder Sauerstoff durch eine Ozonerzeugungsanlage geleitet, in der mittels Hochspannung ein elektrisches Feld erzeugt wird. Mit Hilfe dieses elektrischen Feldes erfolgt dann die Umwandlung des Sauerstoffs in Ozon.
Bei den beiden Verfahrenskombinationen zur Wasseraufbereitung mit Ozon nach DIN 19643-3:
- Flockung-Filtration-Ozonung-Sorptionsfiltration-Chlorung
- Flockung-Ozonung-Mehrschichtsorption-Chlorung
wird das Ozon unmittelbar nach dem Filterbehälter in das Filtrat injiziert und anschließend in einem Reaktionsbehälter mit dem Filtrat vermischt.
Dort inaktiviert es durch seine Oxidationswirkung Viren und tötet Bakterien ab.
Aus dem Reaktionsbehälter wird überschüssiges Ozon zu einer Restozonentfernungsanlage abgeführt und dort absorbiert. Zusätzlich besitzt die Restozonvernichtungsanlage eine Leitung, über die nicht absorbiertes Ozon unmittelbar ins Freie geleitet wird.
Um zu verhindern, dass geringe Mengen Ozon in das Becken gelangen, wird das Filtrat nach dem Reaktionsbehälter zusätzlich noch einmal durch einen Aktivkornkohlefilter geleitet.
Ozonanlagen stehen mit Filteranlagen in einem Technikbereich. Daher werden diese Technikbereiche bzw. Technikräume zu Aufstellungsräumen von Ozonanlagen und sind entsprechend als solche zu kennzeichnen.
Für den Fall, dass bei einer Störung oder Fehlfunktion Ozon freigesetzt wird, müssen im Aufstellungsraum folgende Einrichtungen vorhanden sein:
- Ozon-Gaswarngeräte, die bei Ozonalarm die Ozonerzeugungsanlage sofort abschalten. Dabei sind die Messfühler dort anzubringen, wo im Fall einer Störung mit der höchsten Ozon- Konzentration gerechnet werden muss.
- Die Ozonerzeugungsanlage muss zusätzlich manuell durch einen Notschalter abgeschaltet werden können. Dieser muss an leicht zugänglicher Stelle in Nähe der Tür zum Aufstellungsraum der Ozonanlage angebracht und gekennzeichnet sein.
- Der Zugang zum Aufstellungsraum muss mit dem Warnzeichen W016 „Warnung vor giftigen Stoffen“ und mit einem Zusatzzeichen mit nachfolgender Aufschrift gekennzeichnet sein:
Ozonanlage
Zutritt nur für unterwiesene Personen
Leitungen, die Ozon-haltiges Gas führen, müssen gekennzeichnet sein.
An Ozonerzeugungsanlagen müssen nach Pkt. 4.2.1 der DGUV Regel 103-001 folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:
- Hersteller oder Lieferer
- Typ
- Baujahr Herstellnummer
- Art des Einsatzgases
- Ozonerzeugung in g/h (Nennleistung)
- Volumenstrom des Gasgemisches bei Nennleistung am Ausgang des Ozonerzeugers im Normzustand
- Zulässiger Betriebsdruck des Ozonerzeugers in Bar (Unterdruck als negativer Zahlenwert)
- Elektrische Anschlusswerte in V, A, kVA, Hz.
Der hier verwendete Text wurde teilweise aus der DGUV Regel 103-015 "Richtlinien für die Verwendung von Ozon" entnommen.