Schutzkleidung dient primär dem Personalschutz, teilweise auch der Verhinderung der Keimverschleppung (z. B. MRSA) und dem Patientenschutz (z. B. KMT). Sie wird aufgabenbezogen getragen, wenn eine Gefahr der mikrobiellen Kontamination und der Keimverschleppung besteht. Sie beinhaltet im Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV) die sogenannte persönliche Schutzausrüstung.
Schutzkleidung kann die folgenden Teile umfassen:
- flüssigkeitsdichte Einmalschürzen (bei Gefahr der Durchnässung)
- Schuhe
- Handschuhe (steril, unsteril)
- Kittel (Mehrfachkittel, Einmalkittel)
- Haarschutz
- Brillen/Gesichtsschutz (bei Gefahr der Aerosolbildung)
- Mund-Nasen-Schutz
Schutzkleidung ist patienten- und aufgabenbezogen zu tragen. Der Umfang bestimmt sich nach dem Personalrisiko, dem Risiko der Keimverschleppung und dem Infektionsrisiko der Patientinnen und Patienten.
Bereichskleidung ersetzt die Berufskleidung in Bereichen mit besonderer Infektionsgefährdung:
- OPs und Anästhesie
- Intensivstationen
- Dialyse, Kreißsaal, Endoskopie, Herzkatheter
- Blutspende- und Präparationsbereich der Blutbank
- ZSVA
Die Bereichskleidung setzt sich farblich von der Berufskleidung ab. Im OP ist Bereichskleidung zu tragen. Vor dem An- bzw. nach dem Ablegen der Bereichskleidung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Im OP werden ferner regelhaft Bereichsschuhe, Haarschutz und Mund-Nasen-Schutz getragen.
Das OP-Team legt im OP-Saal nach chirurgischer Händedesinfektion einen sterilen OP-Kittel und sterile Einmalhandschuhe an. Bei erhöhter Perforationsgefahr der Handschuhe sind zwei Paar Handschuhe zu tragen.
Bei Operationen, bei denen es zu einer Durchfeuchtung kommen kann, müssen flüssigkeitsdichte OP-Kittel verwendet werden. Bei Operationen, bei denen mit Aerosolen und/oder Sekretspritzern gerechnet werden muss, sind Schutzbrillen zu tragen.