Fast die Hälfte aller gemeldeten Nadelstichverletzungen ereignet sich bei der Entsorgung von benutzten Instrumenten! Durch einfache Maßnahmen lassen sich diese Unfälle leicht reduzieren:
Abfallentsorgung
Bereichsübergreifende Themen
Allgemeine Informationen zum Thema „Abfallentsorgung“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen
- Bereitstellung geeigneter Kanülenabwurfbehälter
- Direkte Entsorgung der benutzten Instrumente ohne Zwischenablage
- Strikte Einhaltung des „Recapping“-Verbots
- Rechtzeitiger Austausch gefüllter Kanülenabwurfbehälter
In der TRBA 250 sind im Unterpunkt 4.2.5 die Anforderungen an Entsorgungsbehälter für gebrauchte spitze und/oder scharfe Gegenstände geregelt. Folgende Anforderungen müssen für eine Eignung erfüllt sein:
- Die Behälter sind verschließbare Einwegbehältnisse.
- Die Behälter geben den Inhalt, z. B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.
- Sie sind durchdringfest.
- Ihre Beschaffenheit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
- Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
- Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt. Ihr Füllgrad ist erkennbar, das maximal nutzbare Volumen am Behälter gekennzeichnet (Markierung, Anzeigemerkmal).
Hinweis: Die DIN EN ISO 23907 beschreibt die Prüfanforderungen, die solche Abfallbehältnisse zu erfüllen haben.