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Stand: 03/2021

OP Entsorgung von Abfällen

Im OP fallen im Wesentlichen die folgenden spezifischen Aballarten (mit Beispielen) an:

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Allgemeine Informationen zum Thema „Abfallentsorgung“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

1. Körperteile und Organabfälle (AS 18 01 02)

  • Gewebeproben oder -reste
  • abgesaugtes Fett
  • Organe oder Organteile, die nicht in die Pathologie gegeben werden
  • Totgeborene, die nicht bestattet werden
  • Placenten, die nicht an Pharmafirmen geliefert werden

2. Feuchte „B-Abfälle“ (AS 18 01 04-Abfälle mit einem besonders hohen Feuchtigkeitsanteil)

  • stark durchfeuchtete Bauchtücher
  • Organteile die nicht in die Pathologie gegeben werden
  • Behälter vom Cell-Safer (Autotransfusionssystem)
  • Blutkonserven mit geringem Restinhalt
  • volle Redonflaschen
  • stark blutige Einmalartikel

3. Krankehausspezifische Restabälle (AS 18 01 04-Abfälle ohne hohen Flüssigkeitsanteil)

  • OP-Einwegkittel
  • OP-Tücher (nicht stark durchfeuchtet)
  • Trockener Restmüll

4. Spitze oder scharfe Gegenstände (AS 18 01 01)

  • Spritzen und Kanülen
  • Einwegskalpelle
  • Einwegscheren
  • Wundnadeln

5. Infektiöse Abfälle (AS 18 01 03*)

  • Abfälle, die mit relevanten erregerhaltigen Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten meldepflichtiger Krankheitserreger behaftet sind

6. Gemischte Verpackungen (AS 15 01 06)

  • Kunststoffverpackungen
  • Pappe und Papier
  • Glas

Auch bei Verbundverpackungen sollte durch Trennung der Fraktionen (z.B. Papier und Kunststoff) eine getrennte Erfassung ermöglicht werden, sofern dies ohne großen Aufwand machbar ist.

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