Im OP fallen im Wesentlichen die folgenden spezifischen Aballarten (mit Beispielen) an:
Abfallentsorgung
Bereichsübergreifende Themen
Allgemeine Informationen zum Thema „Abfallentsorgung“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen
1. Körperteile und Organabfälle (AS 18 01 02)
- Gewebeproben oder -reste
- abgesaugtes Fett
- Organe oder Organteile, die nicht in die Pathologie gegeben werden
- Totgeborene, die nicht bestattet werden
- Placenten, die nicht an Pharmafirmen geliefert werden
2. Feuchte „B-Abfälle“ (AS 18 01 04-Abfälle mit einem besonders hohen Feuchtigkeitsanteil)
- stark durchfeuchtete Bauchtücher
- Organteile die nicht in die Pathologie gegeben werden
- Behälter vom Cell-Safer (Autotransfusionssystem)
- Blutkonserven mit geringem Restinhalt
- volle Redonflaschen
- stark blutige Einmalartikel
3. Krankehausspezifische Restabälle (AS 18 01 04-Abfälle ohne hohen Flüssigkeitsanteil)
- OP-Einwegkittel
- OP-Tücher (nicht stark durchfeuchtet)
- Trockener Restmüll
4. Spitze oder scharfe Gegenstände (AS 18 01 01)
- Spritzen und Kanülen
- Einwegskalpelle
- Einwegscheren
- Wundnadeln
5. Infektiöse Abfälle (AS 18 01 03*)
- Abfälle, die mit relevanten erregerhaltigen Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten meldepflichtiger Krankheitserreger behaftet sind
6. Gemischte Verpackungen (AS 15 01 06)
- Kunststoffverpackungen
- Pappe und Papier
- Glas
Auch bei Verbundverpackungen sollte durch Trennung der Fraktionen (z.B. Papier und Kunststoff) eine getrennte Erfassung ermöglicht werden, sofern dies ohne großen Aufwand machbar ist.