Ein Narkosegerät ©UK NRW | BGW
Stand: 07/2014

OP Anästhesie (Intubation/Maskennarkose/IV)

Eine Allgemeinanästhesie kann durch die Gabe von intravenösen Anästhetika oder durch Zumischung von volatilen Anästhetika (Inhalationsanästhetika) zum Atemgemisch durchgeführt werden. Üblich ist auch, zur Aufrechterhaltung der Narkose eine Mischform beider Narkosearten einzusetzen. Die Gabe von Lachgas ist aus Gründen des Patientenschutzes in der Allgemeinanästhesie auf dem Rückzug.

Ein Narkosegerät und ein Anästhesist©UK NRW | BGW

Bei ausgeschaltetem Bewusstsein müssen die Atemwege des Patienten frei gehalten werden, um eine ausreichende Atmung sicherzustellen und ggf. eine Beatmung zu ermöglichen.

Am sichersten erfolgt dieses über die Intubation des Patienten mit einem Trachealtubus, der in die Luftröhre eingeführt wird.  Bei Erwachsenen wird durch Aufblasen eines Ballons (cuff) die Luftröhre gegenüber der Außenwelt so abgedichtet, dass es auch bei der Beatmung des Patienten mit Überdruck nicht oder kaum zu einer Freisetzung von Atemgasen/Narkosegasen kommen kann. Ähnlich sind Larynxmasken zu betrachten. Sie werden über den Kehlkopf geschoben. Ein aufblasbarer Wulst dichtet hier die Atemwege gegenüber der Umwelt ab. Bei korrekter Lage des Tubus treten kaum Kontaminationen mit Narkosegasen auf. Trachealtubus und Larynxmaske werden über genormte Verbindungsstücke direkt mit dem Narkosesystem verbunden.

Gesichtsmasken können für Kurznarkosen und Einleitung der Narkose (Kinder) genutzt werden. Die Spontanatmung des Patienten ist erhalten. Zur Einleitung der Narkose atmet der Patient aus der Maske frei abströmende Narkosegase ein. Ist das Bewusstsein ausgeschaltet, wird die Maske fest aufgesetzt und die Atemwege werden durch richtiges Halten der Maske und des Unterkiefers frei gehalten. Das Ausmaß der Narkosegaskontamination ist stark abhängig von der Arbeitsweise und Erfahrung des Anästhesisten.

Beschäftigte, die im Anästhesiebereich arbeiten, müssen arbeitsplatzbezogen z. B. vom jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Die Unterweisungen sollten in Bezug auf die Anästhesieführung Folgendes beinhalten:

  • Dichtheitsprüfungen in der Gerätekunde
  • Leckagesuche
  • Anwendung von lokalen Absaugmaßnahmen
  • Anschließen der zentralen Absaugung
  • Prinzipien der arbeitsschutzgerechten Narkoseführung
  • Praktische Übungen, z. B. unter Einsatz direkt anzeigender Narkosegasmessgeräte
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