Tischrolle auf dem Fußboden ©UK NRW | BGW
Stand: 02/2015

Operationssaal | Bau und Ausstattung
OP Fußböden

Von Bodenbelägen dürfen für die Nutzer keine Gefährdungen ausgehen, die zu Stürzen führen könnten. Fußböden müssen rutschhemmend, eben und frei von Stolperstellen sein. Als Stolperstellen gelten Erhöhungen von mehr als 4 mm.

Operationsschuhe und -hose©UK NRW | BGW

Um die Rutschgefahr zu verringern, müssen bestimmte Reibungswerte zwischen Schuh und Fußboden vorhanden sein. Werden die Anforderungen der DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ berücksichtigt und entspricht die Bewertungsgruppe des Bodenbelages im OP R 9, gelten die Beläge als sicher.

Seit Januar 2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen. Benachbarte Arbeitsbereiche mit unterschiedlicher Rutschgefahr, in denen die Beschäftigten wechselweise tätig sind, sollen einheitlich mit dem Bodenbelag der jeweils höheren Bewertungsgruppe ausgestattet werden.

Eine Übersicht von Bodenbelägen für Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) geprüft wurden, enthält die sogenannte Positivliste . Für den Bereich der Waschräume und Personaltoiletten ist ein Bodenbelag der Bewertungsgruppe B erforderlich, da es sich hier um einen „nassbelastenden Barfußbereich“ gemäß der DGUV Information 207-006 handelt.

Anschluss- und Verlängerungskabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Stolperstellen bilden. Ist es erforderlich einen Verkehrsweg mit einem Anschluss- oder Verlängerungskabel zu kreuzen, so muss das Kabel mit einer ausreichend schweren, flach angeschrägten und gut erkennbaren Sicherungsbrücke überbaut sein.

Gefahrenstellen durch Anschluss- und Versorgungsleitungen entlang von Einrichtungsgegenständen oder Wänden können durch eine ausreichende Anzahl von Anschlussmöglichkeiten in einer geeigneten Lage vermieden werden. Eine Lösung ist z. B. das Anbringen einer Steckdose im näheren Umfeld der Verbrauchseinrichtung, um dadurch auf dem Boden liegende Kabel zu vermeiden.

Bodenbelag mit Kehlsockel©UK NRW | BGW

Sind Stolperstellen durch bauliche Maßnahmen nicht zu vermeiden, so sind sie zumindest deutlich und dauerhaft gelb-schwarz-gestreift zu kennzeichnen und ggf. durch weitere Schutzmaßnahmen, wie z. B. durch Absperrungen oder Handläufe, zu sichern.

Fußböden sollen leicht zu reinigen, flüssigkeitsdicht und beständig gegen die verwendeten Reinigungsmittel und gegebenenfalls Desinfektionsmittel sein. Dabei ist zu beachten, dass auch bei Reinigungs-und Desinfektionsmaßnahmen die rutschhemmende Eigenschaft des Bodenbelages erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang sind die Pflegehinweise der Bodenbelag-Hersteller zu beachten.

In Räumen, in denen mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird, sollten die Übergänge zu Wänden und ggf. zu Einrichtungen abgerundet werden (Kehlsockel), um eine vollständige hygienische Reinigung und Desinfektion zu erleichtern.

Der Fußboden ist tragfähig, wenn er eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit aufweist und auch das Aufbringen von Lasten, wie z. B. durch das Aufstellen von Einrichtungen oder durch das Befahren mit Transportmitteln, nicht zu Beschädigungen, zur Bildung von Unebenheiten oder zu Gefährdungen von Beschäftigten in darunter liegenden Bereichen aufgrund der Ablösung von Fußbodenteilen führt.

Diese Anforderungen sind insbesondere auch bei der Planung von Operationseinheiten für adipöse Patienten zu beachten. Zusätzlich zum Patientengewicht muss auch noch z. B. die Gewichtsbelastung durch ein Schwerlastbett berücksichtigt werden.

Bodenbeläge in Krankenhäusern sollten für Rollstuhl-, Lifter-, Transportwagen- und Bettenrollen geeignet sein. Insbesondere beim Schieben von Krankenbetten und Transportwagen kommt es bei ungeeigneten Bodenbelägen zur Erhöhung des Rollwiderstandes und somit zu unnötigen körperlichen Belastungen der Mitarbeiter. Für Bodenbeläge, die geklebt verlegt werden, sind ausschließlich lösungsmittelfreie, sehr emissionsarme Klebstoffe zu verwenden.

Der vorstehende Text basiert in Teilen auf der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“


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