Allgemeine Aufgaben
Üblicherweise liefern die Lieferanten ihre über den Großhandel oder direkt beim Hersteller bestellten Waren bis zum Wareneingang der Krankenhausapotheke, wobei Palettenware üblicherweise am Rand des Wirtschaftshofes abgestellt wird.
Arzneimittel und Infusionen, Desinfektionsmittel und andere Waren werden hier direkt bearbeitet, d. h. ausgepackt, kontrolliert und anhand des Lieferscheins abgeglichen und gelagert.
Nach der notwendigen Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Beschädigungen werden die Waren kommissioniert und an die entsprechenden Stationen und Funktionsbereiche weitergeleitet.
Die mengenmäßig bedeutsamsten Warengruppen sind:
- Arzneimittel
Die Arzneimittelversorgung ist hauptsächlich eine logistische Aufgabe. Von der Krankenhausapotheke aus werden die Arzneimittelbestellungen koordiniert, die Stationen mit Medikamenten und Betäubungsmitteln versorgt, nicht gelistete Arzneimittel und Spezialnahrungen beschafft und Arzneimittelrückgaben bearbeitet. Zur Unterstützung der Kommissionierung kann in großen Apotheken ein Kommissionierungsautomat zum Einsatz kommen, der die am häufigsten gebrauchten Fertigarzneimittel verwaltet. - Desinfektionsmittel und Infusionslösungen
Für die effiziente und zuverlässige Versorgung des Krankenhauses mit Desinfektionsmitteln und Infusionslösungen koordiniert und überwacht die Apotheke die Bestellungen des gesamten Hauses. Hier wird die Ware in Form von Paletten angenommen, gelagert und kommissioniert.
Zur Qualitätssicherung müssen Fertigarzneimittel (§ 12 ApBetrO) und apothekenpflichtige Medizinprodukte stichprobenartig geprüft werden. Dabei reicht eine Sinnesprüfung, sofern keine Anhaltspunkte für Qualitätszweifel zu erkennen sind. Die Prüfung ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll zu dokumentieren. Qualitätsmängel von Arzneimitteln sind der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker sowie Qualitätsmängel bzw. Vorkommnisse im Zusammenhang mit Medizinprodukten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden.
Ausgangsstoffe, die zur Arzneimittelherstellung verwendet werden, sind nach den entsprechenden Prüfanweisungen des Europäischen und des Deutschen Arzneibuchs zu prüfen. Zu diesen Stoffen gehört zwingend ein Prüfzertifikat und für den Fall, dass der Ausgangsstoff als Gefahrstoff eingestuft ist, ergänzend ein Sicherheitsdatenblatt. Diese Dokumente sind jedoch nicht mehr in jedem Fall der Lieferung beigelegt. Viele Hersteller stellen Prüfzertifikate (chargenbezogen) und Sicherheitsdatenblätter ins Internet. Die Dokumente müssen dann umgehend heruntergeladen werden.
Raumgestaltung
Hinweise zur räumlichen Gestaltung und Einrichtung der Warenannahme, des Ausgaberaumes sowie weiterer Apothekenbereiche finden sich im Planungsbüro in dem Artikel „Medikamentenversorgung“.
Auch der Artikel „Raumgestaltung“ enthält Hinweise zur räumlichen Gestaltung des Wareneingangs sowie der Arzneimittelausgabe.
Ergonomie
Wie an anderen Arbeitsplätzen muss auch das Arbeiten in der Warenannahme und -ausgabe aus ergonomischer Sicht in erster Linie Bewegungsfreiheit und die Änderung der Körperhaltung ermöglichen. Einseitige Muskel-Skelett-Belastungen sollen ebenso wie Zwangshaltungen möglichst vermieden werden. Zudem sollten die Beschäftigten im Laufe des Arbeitstages zwischen Sitzen und Stehen wechseln, wobei das Sitzen zu bevorzugen ist. Eine ausgewogene Belastung besteht zu etwa 60 % aus Sitzen, 30 % aus Stehen und 10 % aus Gehen. Für alle Arbeiten, die auch im Sitzen durchgeführt werden können, schreibt die Arbeitsstättenverordnung das Vorhandensein von Sitzgelegenheiten für die Beschäftigten vor.
Beim Einrichten der benötigten Sitz- und Steharbeitsplätze sind ergonomische Aspekte zu berücksichtigen, die vor allem Fehlbelastungen von Nacken, Schulter und Rücken verhindern helfen.
In Bezug auf den Sitzarbeitsplatz bedeutet das konkret, dass der Oberkörper aufrecht, die Oberarme und Unterschenkel senkrecht, die Unterarme und Oberschenkel waagerecht sein, der Blickwinkel etwa 40 Grad nach unten gerichtet und die Füße flächigen Bodenkontakt haben sollen.
Eine ideale Sitzposition gibt es im Gegensatz zur früheren Lehrmeinung übrigens nicht – als ideal gilt das sogenannte „dynamische Sitzen“, also ein häufiger Wechsel von Sitzpositionen.
Ziel eines ergonomischen Steharbeitsplatzes ist eine aufrechte Körperhaltung, mindestens ein rechter Winkel zwischen Ober- und Unterarm und eine Kopf- und Blickneigung von zusammen zwischen 30 und 35 Grad.
Weitere Informationen zum Thema enthält die Schrift „Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung“ des Fraunhofer-Instituts für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA).
Lastenhandhabung
Ein bestimmendes Merkmal der Arbeit in der Warenannahme und -ausgabe ist das Handhaben von Lasten. Ständig müssen Transportgebinde gehoben, getragen und auf andere Art und Weise bewegt sowie eingelagert werden. Das kann bei entsprechend hoher Belastung zu Beschwerden und Erkrankungen des Rückens und der Gelenke führen. Deshalb ist ein ergonomisches Gestalten der Lastenhandhabung ein elementarer Bestandteil des Gesundheitsschutzes in der Warenannahme und -ausgabe.
Die Lastenhandhabungsverordnung sieht vor, Arbeitsplätze im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung besonders im Hinblick auf die manuelle Handhabung von Lasten zu beurteilen und gegebenenfalls Erleichterungen dieser Arbeiten vorzunehmen. Die Verordnung enthält jedoch keine konkreten Werte darüber, wie schwer Lasten maximal sein dürfen, wenn sie gehoben, getragen oder anderweitig bewegt werden sollen. Ausnahmen gelten für werdende Mütter (§ 11 des Mutterschutzgesetzes) sowie für Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche (§ 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung).
Ein sehr hilfreiches Instrument für die Gefährdungsbeurteilung bei der Handhabung von Lasten stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit den Leitmerkmalmethoden bereit. Die Methode steht für folgende Belastungsarten zur Verfügung:
- Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten
- Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten
- Manuelle Arbeitsprozesse
- Ganzkörperkräfte
- Körperfortbewegung
- Körperzwangshaltung
Die dazu benötigten Formblätter sind über die Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfügbar.
Belastungen des Muskel-Skelett-Systems bei Transport- und Lagertätigkeiten werden durch den Einsatz von Transporthilfsmitteln (z. B. Flurförderzeuge, Hubwagen, Transportwagen oder Hubwagen) wesentlich erleichtert. Aber auch beim Umgang mit solchen Hilfsmitteln gibt es einiges zu beachten, was mithilfe von Unterweisungen und Betriebsanweisungen kommuniziert werden muss.
Erleichtert wird der Transport auch durch den Einkauf kleinerer Gebinde sowie das Optimieren von Transportwegen.
Gefahr von Schnittverletzungen
In der Warenannahme und -ausgabe werden die Waren nicht nur bewegt, sondern auch geöffnet, verpackt und unter Umständen neu zusammengestellt. Das beginnt bereits bei der Wareneingangsprüfung, bei der die Waren auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Beschädigungen überprüft werden – ein auch juristisch wichtiges Prozedere, da hier die Ware in das Eigentum der belieferten Apotheke übergeht. Zum Öffnen von Folien und Kartons sollten spezielle Sicherheitsmesser eingesetzt werden, bei denen die Klinge zum Beispiel verdeckt liegt oder sich nach dem Schneiden automatisch wieder zurückzieht. Zusätzlich ist das Tragen von schnittfesten Schutzhandschuhen sinnvoll, die nicht nur vor Messerklingen, sondern beispielweise auch vor scharfen Karton- und Papierkanten schützen. Der richtige (!) Umgang mit solchen Spezialmessern muss gelernt und immer wieder geübt werden, deshalb sind hier regelmäßige Unterweisungen besonders wichtig.
Weitere Informationen:
- BG RCI: KB 014 „Schnitt- und Stichverletzungen der Hände – Schutzmaßnahmen
- Plakat BGHW: „So schneiden Sie besser ab – sicher arbeiten mit Kartonmessern“
Medikamente mit gefährlichen Eigenschaften (Gefahrstoffe)
Ankommende und herausgehende Waren können unter Umständen Gefahrstoffe enthalten, die bei beschädigten oder verunreinigten Verpackungen gefährlich werden können. Deshalb ist eine entsprechende Vorsicht zu wahren und bei erkennbaren Beschädigungen oder Verunreinigungen der direkte Hautkontakt durch das Tragen geeigneter flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe zu vermeiden. Gleiches gilt für die Bildung von Stäuben und Aerosolen.
Für CMR-Arzneistoffe (Arzneimittel, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft worden sind), insbesondere Zytostatika, soll für den Fall einer unbeabsichtigten Freisetzung ein Notfall-Set (Spill-Kit) bereitgehalten werden. Weitere Hinweise dazu finden sich im Artikel „Zytostatika“. Darin wird auch das Thema "Verpackung und Transport von CMR-Arzneimitteln" behandelt.
Weitere Informationen:
Bildschirmarbeit
Die gelieferte Ware muss an einem Eingabeplatz inventarisiert werden. Für diese Mischarbeit muss der Eingabeplatz den ergonomischen Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes entsprechen.
Weitere Informationen:
Psychische Belastungen
Eilige Lieferanten und feste Zeiten bei der Auslieferung von Bestellungen im Haus können in der Warenannahme und -ausgabe zu Stress und damit psychischer Belastung führen. Reibungslose Betriebsabläufe durch realistische Zeitpläne und geeignete organisatorische Vorarbeiten können dem entgegenwirken.
Aber auch andere Faktoren können psychisch belastend wirken. Dazu gehören zum Beispiel Unter- und Überforderungen, die ungleiche Verteilung von Arbeiten oder die generellen Arbeitsbedingungen.
Weitere Informationen: