Die für den Versand an Krankenhäuser, Apotheken etc. bestimmten Arzneimittel müssen so verpackt werden, dass ein Stoffaustritt unter normalen Transportbedingungen nicht möglich ist.
Eine Kennzeichnung aller ausgehenden Arzneimittel mit einem Farbpunkt gemäß ABDA-Empfehlung (s. Abschnitt "Lagerung und Kennzeichnung") würde die Empfänger der Arzneimittel (meist Pflegende) in die Lage versetzen, sofort zu erkennen, ob für sie beim Auspacken und Verabreichen eine Gesundheitsgefährdung bestehen kann und ggf. eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, um konkrete Schutzmaßnahmen (z. B. Nitril-Handschuhe mind. 0,2mm DIN EN 374) vorzusehen. Eine für Apotheken weniger aufwendige Lösung könnte auch darin bestehen, z. B. die von Pflegeheimen der Heimaufsicht vorzulegenden Arzneimittellisten mit den entsprechenden Farbangaben zu versehen. Daran könnten sich dann die Beschäftigten in den Pflegeheimen orientieren.
Der hier verwendete Text wurde aus der Informations- und Handlungshilfe „Arzneimittel im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege“ entnommen.