Das nachfolgende Schema gibt einen vereinfachten Überblick über die verschiedenen Funktionsbereiche, die Arzneimittel nach der Anlieferung vom Großhandel oder der pharmazeutischen Industrie in Apotheken durchlaufen:
Dabei ist zwischen Fertigarzneimitteln, die entweder von pharmazeutischen Unternehmen oder von öffentlichen Apotheken im Rahmen der Defektur (= Rezepturen auf Vorrat) hergestellt werden und reinen Arzneimittelwirkstoffen (nachfolgend als `Reinstoffe` bezeichnet), zu unterscheiden. Die direkt vom Hersteller bzw. von Boten des Großhandels gelieferten Fertigarzneimittel werden meist unverändert in ihrer Originalverpackung von der Apotheke weitergegeben, während die Reinstoffe in der Apotheke meist zur Herstellung patientenindividueller Anfertigungen (Rezeptur) und zur Defekturherstellung eingesetzt werden. Diese werden anschließend ebenfalls an Einrichtungen des Gesundheitsdienstes versendet. Krankenhausapotheken und tierärztliche Hausapotheken liefern die Arzneimittel überwiegend innerbetrieblich aus, d.h. sie werden von der Apotheke direkt auf die Station oder in den Behandlungsraum der Tierarztpraxis gebracht. Offizin-Apotheken und tierärztliche Hausapotheken geben Arzneimittel außerdem direkt an Patienten zur Selbstmedikation und Tierbesitzer für die Gabe an deren Tiere ab. Da die weitere Handhabung der Arzneimittel in diesem Fall jedoch in der Eigenverantwortung des Patienten bzw. Tierbesitzers liegt und i.d.R. ohne Beteiligung von Beschäftigten aus dem Gesundheitsdienst erfolgt, wird auf die dabei notwendigen Schutzmaßnahmen nicht näher eingegangen.
Für Hinweise zu Tätigkeiten mit Zytostatika: siehe „BGW-Themenschrift: Zytostatika im Gesundheitsdienst - Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika". (Best.-Nr. 09-19-042, www.bgw-online.de).
Der hier verwendete Text wurde aus der Informations- und Handlungshilfe „Arzneimittel im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege“ entnommen.