Reanimations-/Schockraum Tür ©UK NRW | BGW
Stand: 01/2018

NA Reanimations-/Schockraum

Der Schock- oder Reanimationsraum dient der Erstversorgung schwer verletzter und polytraumatisierter Patientinnen und Patienten. Bezüglich der Behandlung lassen sich verschiedene Tätigkeiten beschreiben, die zum Teil zeitgleich stattfinden müssen. Primär geht es darum, die Vitalfunktionen der Patientin bzw. des Patienten aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Beatmung, apparative Überwachung und z. B. die Gabe von Infusionen und Transfusionen zur Bekämpfung des Schocks können erforderlich sein. Zugleich können lebensrettende Soforteingriffe (z. B. Thoraxdrainage) notwendig sein. Nach der ersten Stabilisierung erfolgt in der Regel die Verlegung der Patientinnen und Patienten in den OP oder auf die Intensivstation.

Lage und Einrichtung des Schockraums müssen diesen Aufgaben angepasst sein.

Er sollte daher immer in unmittelbarer Nähe zur Liegendanfahrt liegen. Die radiologische Abteilung oder der OP-Bereich sollten schnell zu erreichen sein.

Zur Ausstattung des Schockraums gehören u. a.:

  • eine stationäre Röntgeneinheit
  • die Versorgung mit medizinischen Gasen (z. B. Sauerstoff)
  • ausreichende Steckdosen für medizinische Geräte (z. B. zur Beatmung, Narkose)
  • Kommunikations- und Überwachungssysteme (z. B. Monitore)
  • EDV-Arbeitsplatz mit Möglichkeit zur Betrachtung von Röntgenaufnahmen
  • ausreichend Lagermöglichkeiten
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Die größte Bewegungsfreiheit für die Beschäftigten ist gegeben, wenn möglichst viele der notwendigen Ausstattungen über eine Deckenversorgung zur Verfügung stehen.

Es muss genügend Platz für eine ausreichende Anzahl an Schutzkleidung gegen Röntgenstrahlen (z. B. Röntgenschürzen) gegeben sein.

Der Raum sollte eine Fläche von 25 bis 50 m2 pro zu behandelnder Patientin bzw. zu behandelndem Patienten aufweisen.

Da Patientinnen und Patienten in solchen Räumen häufig nur leicht bekleidet sind, sollte die Raumtemperatur zwischen 22 °C und 26 °C betragen.

Werden häufig Inhalationsnarkosen verabreicht, kann eine Narkoseabsaugung notwendig werden.

Daher sollten Reanimations-/Schockräume idealerweise direkt mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet sein. Dies gilt prinzipiell für die gesamte Notfall-Ambulanz. Hierzu liefert die DIN 1946-4 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“ Hinweise.

Fußböden und Oberflächen müssen leicht zu reinigen und beständig gegen Desinfektionsmittel sein.

Quellen


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