Der Dienstraum hat für die Beschäftigten des ärztlichen oder pflegerischen Dienstes in erster Linie Bürofunktion. Daher ist er mit Bildschirmarbeitsplätzen ausgestattet und sollte zudem auch noch Besprechungsmöglichkeiten aufweisen.
Die Größe des Dienstraumes muss der Anzahl der dort tätigen Personen und den durchzuführenden Arbeitsabläufen entsprechen. Die Beschäftigten müssen ihre Tätigkeiten ohne Behinderung ausüben können. Raumabmessungen sowie die Größe der benötigten Stell- und Bewegungsflächen sind in Abschnitt 2 der DGUV Information 207-017 (bisher BGI/GUV-I 8681-1) beschrieben. Hierzu zählen auch ausreichend große Verkehrsflächen.
Empfohlen wird eine Raumgröße von 25 bis 40 m².
Der Dienstraum sollte möglichst zentral gelegen sein. So ist ein schneller Zugang zu den Funktionsräumen möglich. Darüber hinaus sollten Tageslichteinfall und eine Sichtverbindung nach außen gegeben sein. Hierbei kann ein ausreichender Sonnenschutz notwendig sein. Weitere Informationen hierzu sind in Abschnitt 7 der DGUV Information 207-016 (bisher BGI/GUV-I 8681) zu finden.
Aus Datenschutzgründen ist der Dienstraum gegen unbefugtes Betreten, etwa durch einen Türknauf von außen, zu schützen. Dies schützt die Beschäftigten auch vor Störungen und Arbeitsunterbrechungen z. B. durch Patientinnen und Patienten oder Angehörige. Zudem bietet sich so eine Möglichkeit zum Rückzug im Falle von Übergriffen.
Da im Dienstraum sowohl Überwachungstätigkeiten an Monitoren als auch umfangreiche Dateneingaben und -recherchen durchzuführen sind, sollten Umgebungsgeräusche so weit wie möglich technisch reduziert werden. Daher ist auch die Lage des Dienstraumes in der Nähe von Lärmquellen wie Aufzugmaschinenräume oder Rohrpostanlagen zu vermeiden. Der Beurteilungspegel sollte im Dienstraum 55 db(A) nicht überschreiten.
Die Bildschirmarbeitsplätze sind ergonomisch zu gestalten. Hinweise hierzu sind in der DGUV Information 215-410 zu finden.
Es sind genügend Schränke und Ablageflächen für die Lagerhaltung vorzuhalten.
Die Verkehrswege sind so zu gestalten, dass z. B. Schränke mit Materialwagen etc. gut zu erreichen sind.
Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Dienstraum“ basiert in großen Teilen auf der Ziffer 13.2 der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche“ (Stand: September 2011).