Wandschrank in der Apotheke ©UK NRW | BGW
Stand: 05/2017

AP Raumgestaltung

Die Krankenhausapotheke ist ein abgeschlossener Funktionsbereich eines Krankenhauses. In sich umfasst dieser aber eine Anzahl ganz unterschiedlicher Aufgabenbereiche, z. B.:

Raumgestaltung Zytostatika©UK NRW | BGW
  • Wareneingang
  • Lager
  • Laborräume:
    Analytisches Labor (u. a. zur Arzneimittelkontrolle), Galenisches Labor (auch Rezeptur, zur Herstellung von Arzneimitteln), ggf. Sterillabor (zur Herstellung vonArzneimitteln mit besonders hohen Hygieneanforderungen), ggf.Zytostatikalabor
  • Kommissionierung/Arzneimittelausgabe
  • Bürobereich

Die Arbeitsschwerpunkte in diesen Aufgabenbereichen sind unterschiedlich ausgeprägt, abhängig von Organisation und medizinischer Ausrichtung des Hauses, und nicht immer sind alle Bereiche vertreten.

Das Personal einer Krankenhausapotheke, Apothekerinnen und Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, ist mehr oder weniger in allen Bereichen eingesetzt und erfüllt damit Tätigkeiten aus ganz unterschiedlichen Berufsfeldern. Lagerarbeiten fallen ebenso an wie der Umgang mit zum Teil kritischen Gefahrstoffen, intensive Büroarbeit ebenso wie Kommissioniertätigkeiten. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Anforderungen an Raumgestaltung und -ausstattung von Arbeitsräumen in Apothekenbereichen.

Struktur und Aufgabenbereiche von Krankenhausapotheken sind häufig Änderungen unterworfen. Typisch ist, dass die Anzahl der vorzuhaltenden Arzneimittel mit dem Ausbau von attraktiven Fachabteilungen an einem Krankenhaus steigt, oft auch der Warenumsatz insgesamt, wenn größere Klinikeinheiten versorgt werden. Auf der anderen Seite führen steigende Wirtschaftlichkeits- sowie Qualitätsanforderungen dazu, dass die Eigenherstellung von Arzneimitteln in vielen Krankenhausapotheken drastisch zurückgeht und manchmal ganz eingestellt wird. Dementsprechend müssen dafür nur noch wenige Arbeitsflächen und kaum Rohmaterialien vorgehalten werden.

Raumgestaltung in einer Apotheke©UK NRW | BGW
Raumgestaltung in einer Apotheke©UK NRW | BGW

Da Klinikgebäude aber meist einen sehr viel längeren Bestand haben als die unterschiedlichen Betriebskonzepte einer Krankenhausapotheke, kann es dazu kommen, dass der Bestand und die Ausstattung von Arbeitsräumen nicht dem entsprechen, was aktuell tatsächlich für einen effizienten und sicheren Betriebsablauf erforderlich wäre. Veränderungen im Betriebsablauf einer Apotheke dürfen nicht nur unter unmittelbaren betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Kriterien geplant und umgesetzt werden, sondern müssen auch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu Ende gedacht werden. Z. B. kann es keine Lösung sein, die Beschaffung von umsatzstarken Verbrauchsmaterialien wie Inkontinenzmaterial über die Apotheke abzuwickeln, wenn dort keine ausreichenden Flächen zur Palettenlagerung zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang ist besonders zu bedenken, dass Flure von Rettungswegen unbedingt von brennbaren Materialien freizuhalten sind. Sie können gerade im Krankenhaus auf keinen Fall zu Reservelagerflächen umfunktioniert werden. Außerdem gilt es zu bedenken, dass die Kommissionierung von größeren Kartons, erst recht unter nicht optimierten Bedingungen, eine nicht unerhebliche körperliche Belastung der Beschäftigten darstellen kann, die in einer Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen ist, z. B. anhand der Leitmerkmalmethode LMM Heben, Tragen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Wesentlich ist darauf zu achten, inwieweit überholte Raumkonzepte, veraltete Lagereinrichtungen und Platzmangel die Arbeitsabläufe einer Apotheke unzuträglich erschweren und die physischen und psychischen Belastungen für die Beschäftigten erhöhen. Überfüllte Lager, ungeeignete Regalausstattung, unzusammenhängende Lagerflächen oder viel zu enge Gänge führen z. B. dazu, dass weder schnell noch körperschonend gearbeitet werden kann, Arbeitswege sich ständig störend kreuzen und Kolleginnen und Kollegen einander unvermeidlich „im Wege stehen“. Im Interesse von Gesundheitsschutz und Effektivität ist es daher unabdingbar, Organisationskonzepte sauber zu planen, abzustimmen und dann auch so umfassend umzusetzen, dass Arbeitsschutzgesichtspunkte nicht auf der Strecke bleiben.

Nicht mehr erforderliche Laborbereiche sollten zeitnah zurückgebaut und nicht mehr benötigte Laborchemikalien fachgerecht entsorgt werden.


Wareneingang:

Krankenhäuser wachsen zu immer größeren Einheiten heran, und häufig versorgt eine Krankenhausapotheke mehrere Häuser. Daher ist der Warenumschlag hoch, erst recht, wenn auch medizinisch-pflegerische Verbrauchsmaterialien wie Inkontinenzmaterial oder Einmalhandschuhe, die im Krankenhaus große Umsätze haben, über die Apotheke eingekauft und verteilt werden. Der Wareneingang braucht daher ausreichend Platz und die richtige Ausstattung für die Annahme von Kartons und Palettenware:

  • Ausreichend Arbeitsflächen in geeigneter Höhe für die Annahme von Kartons
  • Plattformwagen in verschiedenen Höhen für den Transport von kleineren und größeren Kartons
  • Ausreichend große Flächen für die Palettenlagerung
  • Geeignete Bildschirmarbeitsplätze bzw. Eingabegeräte für die elektronische Erfassung der eingehenden Waren

Für alle Arbeitsbereiche muss ausreichend Platz für Verkehrs- und Arbeitsflächen vorhanden sein, damit – möglichst rückenschonend – Kartons aus- und umgepackt und Paletten abgepackt werden können (siehe dazu ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“). Abstell- und Verkehrsflächen sollten gekennzeichnet sein. Auch für die Lagerung von Leerpaletten sowie Folien- und Kartonabfällen müssen Flächen bzw. Sammeleinrichtungen vorhanden sein.

Wird ein hauseigenes Flurförderzeug, z. B. ein Handhubwagen, verwendet, ist in der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob für die damit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fußschutz erforderlich ist. Türrahmen sollten verstärkt bzw. durch Abweiser vor Beschädigungen durch Anfahren geschützt werden.

Für den Wareneingang sind leichte, gummierte Schutzhandschuhe zum mechanischen Schutz der Hände sinnvoll. Unverzichtbar sind Sicherheitsmesser für das Öffnen von Umreifungsbändern und Kartons und das Zerkleinern von Kartonagen.

Lager

Apothekenlager müssen ausreichend Platz für die benötigten Medikamente und Materialien aufweisen, aber auch speziellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen oder hygienisch sensiblen Materialien genügen und vor allem die Möglichkeit bieten, dass die Lagergüter möglichst effektiv und reibungsfrei ein- und ausgelagert werden können. Daher hängt die Gestaltung von Apothekenlagern wesentlich davon ab, nach welchem System das Lager betrieben wird und auf welche Weise die Bestellungen der einzelnen Bereiche zusammengestellt werden (s. u.).

Lagerregale mit Paketen©UK NRW | BGW

Werden hohe Regalanlagen verwendet, müssen Aufstiegshilfen vorhanden sein. Wenn bei der Arbeit beide Hände am Regal benötigt werden, sollten es am Regal einhängbare Leitern mit breiten Trittstufen sein oder eine Trittleiter mit hohem Bügel, der dem Körper guten Halt gibt.

Wichtig ist, dass in allen Bereichen, in denen Bezeichnungen von Medikamenten oder Materialien gelesen werden müssen, die Beleuchtung ausreichend ist. Weil die Bezeichnungen auf Medikamentenpackungen klein sind und Verwechslungen nicht vorkommen dürfen, sind die nach ASR A3.4 „Beleuchtung“ vorgesehenen 200 lx eher ein Minimalwert.

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen (hier vor allem entzündlichen Flüssigkeiten wie Alkohol) müssen die Vorgaben der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ eingehalten werden. Wenn z. B. Alkohol aus Großgebinden in kleinere Gefäße abgefasst werden soll, darf das nicht im Lagerbereich geschehen, sondern in Arbeitsräumen unter Einhaltung der Explosionsschutzregeln (DGUV Regel 113-001). Werden Brandschutzschränke verwendet, um entzündliche Flüssigkeiten im Arbeitsbereich lagern und damit lange Wege vermeiden zu können, müssen diese ordnungsgemäß nach TRGS 510 Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern Anhang 3 installiert und betrieben sowie regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden (TRGS 526 Laboratorien). Die Prüffrist ist durch den Betreiber festzulegen. Eckpunkte sind die Laborrichtlinien DGUV Information 213-850, die eine jährliche Prüfung empfehlen, die Gefahrstoffverordnung § 7 (Prüfung spätestens alle drei Jahre) sowie die Angaben des Herstellers.


Laborräume

Hier gilt zunehmend: ganz oder gar nicht. In klassischen Apothekenlaboren werden oft nur noch wenige Rezepturen in überschaubaren Mengen hergestellt, oder Apotheken verzichten ganz auf die Eigenherstellung. Wenn ein Haus sich aber für die Eigenherstellung von Arzneimitteln in relevantem Umfang entscheidet, sind oft auch hygienisch kritische Arzneimittel (Infusionen, Spülungen u. Ä.) betroffen. Dafür werden aus pharmazeutischen bzw. Qualitätssicherungsgründen zunehmend Reinraumlabore eingerichtet, wie sie auch in der Pharmaindustrie vorhanden sind. Diese bilden aufgrund der besonderen Anforderungen baulich und organisatorisch eigene Einheiten.
Die Herstellung von Zytostatika erfolgt ebenfalls unter besonderen pharmazeutischen bzw. Sicherheitsstandards in separaten, speziell ausgestatteten Räumen, die über abgesaugte Sicherheitswerkbänke (häufig als Laminar Air Flow bezeichnet) mit entsprechenden Filteranlagen verfügen.

Zytostatika im Gesundheitsdienst | BGW 09-19-042 / M620

Grundsätzlich müssen Labore, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, den Vorgaben nach TRGS 526 Laboratorien entsprechen.

Kommissionierung/Arzneimittelausgabe

Alle Pflege- und Funktionsbereiche eines Hauses müssen pünktlich und präzise mit Arzneimitteln und anderem medizinischem Material versorgt werden. Die Hauptaufgabe einer Krankenhausapotheke ist daher in der Regel die Zusammenstellung der entsprechenden Lieferungen. Dieser Prozess erfolgt EDV-gestützt, meistens werden die Bestellungen aber noch manuell kommissioniert. Dazu ist ausreichend Arbeitsfläche in geeigneter Arbeitshöhe passend zu den verwendeten Transportbehältern erforderlich, damit diese umfangreiche Arbeit zügig und körperschonend ausgeführt werden kann. Dazu gehört auch, dass die beim Zusammenstellen der Lieferungen erforderlichen Wege innerhalb der Apotheke möglichst kurzgehalten werden und ggf. ein geeignetes Transportmittel (Wagen, Lafette) für die zu befüllenden Transportbehälter zur Verfügung steht. Zunehmend kommen aber auch vollautomatische Kommissioniergeräte zum Einsatz, die mindestens einen Teil der Produkte verwalten. Da die Auslieferung der Bestellungen innerhalb des Hauses meist an feste Zeiten gebunden ist, ist der Arbeits- und Zeitdruck in der Kommissionierung oft hoch. Umso wichtiger ist es, dass die Betriebsabläufe hier reibungsfrei sind, damit es nicht zu unzuträglichen psychischen Belastungen kommt.

Büroarbeitsplätze

Die Beschaffung und Abwicklung des pharmazeutischen Bedarfs eines Krankenhauses bringt viel Büro- und Bildschirmarbeit für Leitung sowie übrige Beschäftigte mit sich. Die dafür erforderlichen Arbeitsplätze müssen dem Standard für Bildschirmarbeitsplätze nach Arbeitsstättenverordnung und DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ entsprechen. Das bedeutet z. B., dass regelmäßig genutzte Büroarbeitsplätze Sichtkontakt nach außen und Tageslichteinfluss haben sollten – auch wenn Räume, die der Abwicklung des Materialverkehrs dienen, oft in Untergeschossen liegen.

Webcode: w1097