Infektionen können zur Gefahr werden, wenn zum Beispiel Patienten oder Patientinnen mit offenen blutigen Wunden zu behandeln sind. Dabei können unter Umständen eine Vielzahl von Erregern übertragen werden, ein Schwerpunkt liegt aber auf der möglichen Übertragung von Hepatitis-B- oder C-Viren oder dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV).
Als übergreifende organisatorische Schutzmaßnahme greift hier eine Berücksichtigung im praxisinternen Desinfektions- und Reinigungsplan. Darüber hinaus sind in solchen Fällen wie bereits im Abschnitt Hautschutz beschrieben geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und mögliche Schutzimpfungen vor Hepatitis B sind mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin abzustimmen. Bei Verdachtsfällen sind arbeitsmedizinische Untersuchungen zu veranlassen. Auch die Möglichkeit zur Durchführung einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) im Falle der Behandlung einer infizierten Patientin oder eines infizierten Patienten und einem Kontakt mit einer offenen Wunde o. Ä. sollte organisatorisch vorgeplant werden.
Ein weiteres Infektionsrisiko besteht bei der Fußmassage von Patientinnen und Patienten, die von Mykosen betroffen sind. Auch in diesen Fällen ist ein Tragen von (flüssigkeitsdichten) Handschuhen dringend zu empfehlen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen enthält die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (siehe Quellen).