Beim Umgang mit gebrauchten medizinischen Instrumenten und Geräten sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren.
Dabei ist ein integrierter Ansatz zur Minimierung des Risikos von Nadelstichverletzungen (NSV) unter Ausschöpfung aller technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen notwendig. Dies schließt neben einer Substitutionsprüfung und dem Einsatz von Sicherheitsgeräten auch Fragen der Arbeitsorganisation, die Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins sowie das Verfahren für die Erfassung von NSV und die Durchführung von Folgemaßnahmen mit ein. Das Tragen medizinischer Einmalhandschuhe als personenbezogene Schutzmaßnahme ist obligatorisch.
Die Arbeitgebenden haben fachlich geeignetes Personal in ausreichender Anzahl einzusetzen, um Stich- und Schnittverletzungen, z. B. durch Fehlbedienung aufgrund von Hektik, zu vermeiden. Weiterhin sind die Arbeitsumgebungsbedingungen wie Beleuchtung, räumliche Enge, Raumklima und Lärm zu berücksichtigen. Störungsfreies Arbeiten und die Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Versorgung aggressiver und demenziell veränderter Patientinnen und Patienten sind ebenfalls bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Die Forderung nach einem integrierten Ansatz verpflichtet die Arbeitgebenden, Maßnahmen aus allen Ebenen der Maßnahmenhierarchie (Substitution / Technisch / Organisatorisch / Persönlich) sinnvoll miteinander zu kombinieren, um dem Minimierungsgebot Rechnung zu tragen.