Verspritzen von Blut oder Körperflüssigkeiten
Stand: 01/2025

Nadelstichverletzungen | Gefährdungen
NV Verspritzen von Blut oder Körperflüssigkeiten

Ist bei der Behandlung oder Pflege von Patientinnen und Patienten mit dem Verspritzen von Blut oder Körperflüssigkeiten zu rechnen, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Beim Verspritzen von potenziell infektiösem Material besteht einerseits die Gefahr von Augen- oder Schleimhautkontakt, wobei die Übertragung von Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann.

Andererseits kann auch die Arbeitskleidung kontaminiert werden, was zur Keimverschleppung in andere Bereiche oder zu anderen Patientinnen und Patienten führen kann.

Daher ist in diesen Fällen das Tragen von Einmalschutzkleidung (z. B. Schutzschürze, Schutzkittel) sowie von Gesichts- oder Augenschutz zu empfehlen.

Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Weitere Hinweise zum Einsatz von PSA bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, insbesondere zu

  • Atemschutz
  • Körperschutz
  • Handschutz
  • Fußschutz und
  • Augenschutz

finden Sie in der TRBA 250.

Maßnahmen nach einer Kontamination

Kommt es tatsächlich zu einem Verspritzen von Blut oder Körperflüssigkeiten, sind die betroffenen Oberflächen schnellstmöglich zu reinigen und zu desinfizieren. Kontaminierte Arbeits- oder Schutzkleidung sollte unverzüglich gewechselt werden, um ein Durchfeuchten der Kleidung und weitere Keimverschleppung zu verhindern.

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