Sofortmaßnahmen nach Nadelstichverletzungen

Nadelstichverletzungen | Einflussfaktoren und Schutzmaßnahmen
NV Sofortmaßnahmen nach Nadelstichverletzungen

Für Beschäftigte, die bei ihren Tätigkeiten durch Stich- und Schnittverletzungen an benutzten spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten oder durch sonstigen Kontakt mit Körperflüssigkeiten, insbesondere Schleimhautkontakt, gefährdet sind, müssen Maßnahmen nach Nadelstichverletzungen oder entsprechenden Kontakten zur Abwendung und Eingrenzung einer Infektion festgelegt werden. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder einer anderen fachlich geeigneten Person festzulegen.

Zu den durchzuführenden Maßnahmen gehören insbesondere:

  • Unmittelbare Durchführung lokaler Sofortmaßnahmen (Desinfektion, Dekontamination).
  • Recherchen zur Infektiosität des Indexpatienten, wofür die Zustimmung der Betroffenen erforderlich ist.
  • Benennung einer Stelle, die im Falle einer HIV-, HBV- und HCV-Exposition Maßnahmen der Prophylaxe (z. B. Postexpositionsprophylaxe (PEP)) festlegt und durchführt.
  • Erhebung des Serostatus des Beschäftigten bei einer möglichen HIV-, HBV- oder HCV-Exposition (serologische Kontrolle) zur Erfassung einer Infektion.
  • Festlegung entsprechender Verfahren, falls bei Unfällen mit einer Gefährdung durch andere Biostoffe gerechnet werden muss.

Bei Erfordernis einer serologischen Kontrolle bzw. PEP ist die entsprechende Stelle unmittelbar nach dem Unfall aufzusuchen. Eine geeignete Stelle ist insbesondere der Durchgangsarzt. Die Benennung eines in der Nähe befindlichen Durchgangsarztes wird empfohlen. Grundsätzlich können jedoch auch Allgemeinmediziner und -medizinerinnen sowie Betriebsärzte und -ärztinnen die Behandlung durchführen.

Die Anlaufstelle muss – nach vorheriger Abstimmung mit ihr – im Notfallplan benannt werden. Beziehen Sie, wenn es um Nadelstichverletzungen geht, folgende Überlegungen bei der Wahl einer Ärztin oder eines Arztes ein: 

  • Kennen Ärztin oder Arzt das aktuelle Nachsorgeprogramm nach einer Nadelstich- oder Schnittverletzung mit infektiösem Material?
  • Sind erforderliche Medikamente für eine mögliche vorbeugende medikamentöse Behandlung ausreichend vorgehalten? 
  • Sind Kenntnisse über Kommunikations- und Abrechnungswege mit der zuständigen Unfallversicherung vorhanden?
  • Ist die Schweigepflicht sichergestellt, falls beispielsweise die Notfallvorsorge im eigenen Haus erfolgt“? 

Maßnahmen nach Blutkontakt

  • Erstversorgung bei Stichverletzung
  • Sofort nach der Erstversorgung
  • Arzt aufsuchen!
  • Blutprobe nach Nadelstichverletzung
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