Die Wassergeburt wird als sanfte, natürliche Form der Geburt angesehen, da das warme Wasser die Muskulatur der Schwangeren entspannt und zur Schmerzlinderung beitragen kann. Das Baby kommt aus dem Fruchtwasser in ein ähnliches Medium und erlebt so einen weniger abrupten Übergang in die Welt. Die Wassergeburt ist in der stationären Geburtshilfe seit Jahren ein Standardangebot, das gelegentlich von Schwangeren nachgefragt wird. Bei der Unterstützung von Wassergeburten durch Hebammen sind verschiedene Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten. Wichtige Aspekte sind:
1. Infektionsschutz- / Hygienemaßnahmen
Bei einer Wassergeburt kommt es zum Eintrag von Blut, Stuhl und Urin ins Wannenwasser. Gebärende sind nicht zur Wassergeburt zuzulassen, wenn aufgrund vorliegender Infektionskrankheiten ein unzumutbares Infektionsrisiko für die Mitarbeitenden besteht (z. B. HIV- bzw. HCV-Positivität, Gonorrhöe, Non-Responder auf HBV-Impfung). Daher sollte im Vorfeld eine anamnestische Abklärung dieser Erkrankungen erfolgen.
Zum Schutz der Mitarbeitenden ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung erforderlich:
- Einsatz von Langarm-Handschuhen, um Hautkontakt zu vermeiden, insbesondere bei Wunden oder Hautverletzungen.
- Sofern eine Spritzgefahr besteht, sollte aus Sicht des Arbeitsschutzes ein Gesichts- oder Augenschutz verwendet werden.
- Um die Kontamination der Arbeitskleidung zu verhindern, kann z. B. eine wasserdichte Schürze als Schutzkleidung getragen werden.
Die Händedesinfektion ist gemäß den Indikationen des RKI durchzuführen. Die Mitarbeitenden sollten einen Impfschutz gegen HBV und HAV haben.
Auch von typischen Feuchtkeimen wie Pseudomonas aeruginosa und Legionellen kann eine Infektionsgefahr ausgehen. Daher werden besondere Anforderungen an die mikrobiologische Wasserqualität gestellt. Die Wassergeburt ist zwingend in den Hygieneplan für die Entbindungsabteilung aufzunehmen.

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beschreibt in der Leitlinie „Hygienisches Management bei Wasserentbindungen" folgende Anforderungen:
- Die Wanne sollte von mindestens drei Seiten zugänglich sein und ohne Treppe betreten und verlassen werden können.
- Die Wassereinläufe sollten im Beinbereich angebracht sein.
- In der Wanne dürfen keine Überläufe oder Luftdüsen eingebaut sein.
- Die Zuleitungen müssen fest installiert sein.
- Wenn eine Rekontamination des Wannenwassers durch technische Vorkehrungen nicht mit Sicherheit verhindert werden kann, sollte der Wannenablauf während der Geburt nicht geöffnet werden. Er muss außerdem genügend groß sein.
- Die Geburtswanne muss eine Größe haben, die der Gebärenden freie Beweglichkeit gestattet.
- Das Material muss eine regelmäßige Flächenwischdesinfektion ohne Schaden ermöglichen.
- Die Wanne und alle kontaminierten Flächen sind nach der Entbindung und dem Ablassen des Wassers sowie kurzem Nachspülen mit einem begrenzt viruziden Desinfektionsmittel zu behandeln. Betreffend der Reinigung und Desinfektion ist zu beachten, dass das auf die Wannenoberfläche aufgebrachte Desinfektionsmittel nicht durch eine wassernasse Oberfläche verdünnt wird. Die Wirkung des Produkts wäre in diesem Fall nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben. Die Wanne muss nach Verwendung zuerst gereinigt und dann getrocknet werden. Erst dann kann das Flächendesinfektionsmittel zur Anwendung kommen und nach der erforderlichen Einwirkzeit wieder abgespült werden.
- Regelmäßige Effektivitätskontrollen durch Oberflächenkontaktkulturen werden empfohlen.
- Eine Sprühdesinfektion ist meist lückenhaft und aus arbeitsmedizinischer Sicht abzulehnen.
- Schaumkissen oder Rutschsicherungen, die nicht einwandfrei desinfiziert werden können, dürfen nicht verwendet werden. Mobile Rutschsicherungen sind hygienisch problematisch.
- Die Wasserqualität muss grundsätzlich sichergestellt sein (keimfreies Wasser, kein Stagnationswasser, Legionellenprävention durch regelmäßigen Wasseraustausch).
- Wasserzuleitungen mit Schlauchverbindungen sind nur zu Reinigungszwecken zulässig. Die Zuleitungen müssen fest installiert sein.
- Die Warmwasserzuleitung muss an eine Zirkulationsleitung angeschlossen sein.
- Es empfiehlt sich darauf zu achten, dass die wasserführenden Leitungen in der Wanne so kurz wie möglich gehalten sind.
- Die mikrobiologische Wasserqualität am Einlauf zur Entbindungswanne ist vor Inbetriebnahme sowie vierteljährlich entsprechend Trinkwasserverordnung und Badewasserqualität nach DIN 19643 zu überprüfen (KBE, E. coli, Pseudomonas aeruginosa, Legionellen).
- Der Einbau von endständigen Bakterienfiltern oder eine vorgeschaltete UV-Bestrahlungseinheit sind wirkungsvolle Maßnahmen, um eine Wasserkontamination mit Feuchtkeimen zu verhindern.
2. Ergonomie und körperliche Belastung
Gerade in der aktiven Phase der Geburt kann die Schwerelosigkeit für die Frauen eine große Hilfe dabei sein, immer wieder eine andere Körperhaltung einzunehmen. Besonders für umfangreiche Frauen ist eine Gebärwanne ein richtiger Gewinn, weil sie deutlich von dem Wasserauftrieb einer großen Wanne profitieren. Durch die Form der Badewanne sind verschiedene Gebärstellungen möglich, aus denen man auswählen kann. Auch wenn der Positionswechsel im Wasser erleichtert ist, unterstützt die Hebamme beim Wechsel zwischen sitzender oder liegender Position in Seiten- oder Rückenlage. Hier kann der Einsatz von Hockern oder Unterlagen dazu beitragen, eine dauerhaft ungünstige Körperhaltung wie die übermäßige Beugung oder Verdrehung des Rückens zu vermeiden. Gegebenenfalls kann das Arbeiten zu zweit sinnvoll sein.
In flachen oder sehr breiten Gebärwannen kann es für die Hebamme schwierig sein, eine ergonomische Arbeitshaltung einzunehmen, während sie den Dammschutz ausführt. Die Schwangere sollte gebeten werden, an den Rand der Wanne zu kommen. Ein paar zusammengelegte Handtücher können unter den Po geschoben werden, um das Becken ein bisschen nach oben anzukippen. Das macht nicht nur die Frau rund im Rücken, sondern ermöglicht eine bessere Sicht auf den Damm.
3. Schutz vor Nässe und Rutschgefahr
- Durch das Tragen von rutschfestem Schuhwerk kann das Risiko von Sturz- und Rutschunfällen auf nassen Böden gemindert werden.
- Die Rutschhemmung des Bodens sollte der Bewertungsgruppe B nach DGUV Information 207-006 entsprechen.
- Wasserlachen oder Flüssigkeiten sollten zeitnah vom Boden entfernt werden.
4. Elektrosicherheit
- In der unmittelbaren Nähe der Gebärwanne sollten keine Elektrogeräte eingesetzt werden.
- Elektroinstallationen müssen den Anforderungen an Nassbereiche entsprechen.
5. Notfallmanagement
- Im Falle eines medizinischen Notfalls muss ein schneller Zugang zu Hebe- und Rettungshilfen für den sicheren Ausstieg der Gebärenden aus der Gebärwanne gewährleistet werden.
- Die Beschäftigten müssen im Umgang mit Hebe- und Rettungshilfen im Rahmen von praktischen Unterweisungen geübt sein.