Spitze und scharfe Einweginstrumente
Stand: 07/2026

EB Spitze und scharfe Einweginstrumente

AS 180101 - Spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103*)

Spitze und scharfe Gegenstände werden auch als „sharps“ bezeichnet. Hierzu zählen medizinische Instrumente, die in der Geburtshilfe bei Blutabnahmen, Injektionen und der Versorgung von Verletzungen, die bei der Geburt entstanden sind, zum Einsatz kommen.

Beispiele für „sharps“ sind Skalpelle, Nähnadeln, Stechhilfen, Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen, aber auch Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen wie z. B. geöffnete scharfkantige Glasampullen.

Zur Sammlung der „sharps“ macht die TRBA 250 im Unterpunkt 4.2.5 (6) konkrete Vorgaben:

„Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch die Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort der spitzen, scharfen oder zerbrechlichen medizinischen Instrumente aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden.

Die Abfallbehältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse.
  • Sie geben den Inhalt, z. B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.
  • Sie sind durchdringfest.
  • Ihre Beschaffenheit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
  • Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
  • Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung).
  • Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt.
  • Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar.
Hinweis: Die DIN EN ISO 23907 beschreibt die Prüfanforderungen, die solche Abfallbehältnisse zu erfüllen haben.

Gefüllte Abfallbehältnisse sind sicher zu entsorgen.“

Bei der Sammlung von „sharps“ müssen die Abwurfbehälter unmittelbar bei Erreichen des maximalen Füllstands entsorgt werden. Da die Markierung des maximal zulässigen Füllstands vieler Abwurfbehälter nicht sehr deutlich ist, kann es hilfreich sein, diese Markierung mit einem wasserfesten Stift nachzuzeichnen.

Abfallbehälter©UK NRW | BGW


Grundsätzlich sollte eine Füllstandskontrolle durchgeführt werden, bevor Abwurfbehälter mitgeführt oder verwendet werden. Behälter müssen rechtzeitig gewechselt werden und nicht erst, wenn sie randvoll sind oder überquellen! Volle Behälter müssen dicht verschlossen in die Entsorgung gegeben werden (auf das Einrasten des Deckels achten).

Bitte beachten Sie! Bei der Verwendung restentleerter Desinfektionsmittelkanister als Sammelbehälter geht häufig der Schraubverschluss verloren, sodass die Behälter nur provisorisch verschlossen in die Entsorgung gehen. Des Weiteren ist die Materialstärke der Kanister oftmals zu gering, um eine zuverlässige Durchdringfestigkeit zu gewährleisten. Daher ist von dieser Vorgehensweise abzuraten.

Eine gemeinsame Entsorgung mit dem Restabfall (AS 18 01 04) des Krankenhauses ist möglich. Problematisch kann die Entsorgung über Presscontainer sein, da die Sammelbehälter für „sharps“ bei einer hohen Verdichtung des Abfalls ihren Inhalt freigeben können und so Technikerinnen und Techniker gefährden, die Wartungs- und Reparaturarbeiten am Presscontainer durchführen. Eine Alternative kann darin bestehen, die Behälter nach dem letzten Pressvorgang unmittelbar vor der Abholung des Containers einzufüllen oder einen separaten Transport zur Verbrennungsanlage zu beauftragen.

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