Strahlenschutzbeauftragte / Medizinphysik-Experten
Stand: 08/2020

BÜT Strahlenschutzbeauftragte / Medizinphysik-Experten

Strahlenschutzbeauftragte / Medizinphysik-Experten

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie beim Betrieb von Röntgengeräten sind spezielle Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Auswahl und Anwendung der Schutzmaßnahmen setzen ein hohes Maß an Fachkunde im Strahlenschutz voraus. Daher sind die Strahlenschutzverantwortlichen verpflichtet, nach den Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzbeauftrage zu bestellen und bei bestimmten Anlagen oder Tätigkeiten Medizinphysik-Experten zur Mitarbeit hinzuzuziehen.

Die Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten ergeben sich aus den konkreten Pflichten, die ihnen von Strahlenschutzverantwortlichen zugewiesen wurde. Typische Aufgaben sind:

  • Planung und Festlegung technischer und organisatorischer Maßnahmen im Strahlenschutz.
  • Kontrolle von Geräten und Einrichtungen.
  • Wirksamkeitskontrolle von Schutzvorrichtungen.
  • Unterweisung von im Bereich Strahlenschutz tätigen Personen

Die Aufgaben der Medizinphysik-Experten ergeben aus §132 StrlSchV. Sie haben zur Optimierung des Strahlenschutzes und bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben mitzuwirken:

  1. Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen Qualitätssicherung,
  2. Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen,
  3. Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewendet werden,
  4. Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte,
  5. Untersuchung von Vorkommnissen,
  6. Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen und
  7. Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen.

Quellen

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