Der betriebliche Einführungsprozess von Exoskeletten erfordert die genaue Analyse der Arbeitsabläufe (z. B. in der Pflege) und der Schnittstellen der Interaktion zwischen Mensch und Technik (technische Sicherheit, Ergonomie, Design, Hygiene, Datenschutz) sowie der menschlichen Leistungsvoraussetzungen (Geschlecht, Körpergröße, Körperbau, Aufmerksamkeit, Sinneswahrnehmung).
Analyse der Tätigkeiten und Abläufe
Im ersten Schritt sind standardisierte Tätigkeiten und Abläufe (z. B. einzelne, gleichförmige Bewegungsabläufe der Grundpflege) zu ermitteln und hinsichtlich potenzieller Unterstützungs- und Einsatzmöglichkeiten von Exoskeletten zu bewerten. Dabei müssen die infrastrukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt und gegebenenfalls angepasst werden.
Da Tätigkeiten, Mitarbeitende und Exoskelette jeweils sehr unterschiedliche Anforderungen und Eigenschaften aufweisen, ist eine sorgfältige Auswahl und Anpassung an die individuellen Gegebenheiten erforderlich. Dabei sollte nicht nur geprüft werden, wie Exoskelette in bestehende Arbeitsprozesse integriert werden können. Ebenso ist zu analysieren, wie Arbeitsprozesse gezielt verändert oder neugestaltet werden können, um den Einsatz von Hilfsmitteln wie Exoskeletten oder Patientenliftern zu optimieren und die physische Belastung der Mitarbeitenden nachhaltig zu reduzieren.
Ausführende und Spezialistinnen und Spezialisten einbeziehen
Bei der Ermittlung relevanter Tätigkeiten und Auswahl geeigneter Exoskelette ist es entscheidend, sowohl die ausführenden als auch die betroffenen Personen (z. B. Pflegekräfte und die zu Pflegenden) aktiv einzubeziehen. Darüber hinaus sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und weitere relevante Spezialistinnen und Spezialisten einbezogen werden.
Pflichtenheft für Hersteller
Für die spezifische Auslegung auf die konkreten Einsatzszenarien sollte bereits im Vorfeld mit einem Pflichtenheft für tätigkeitsspezifische Exoskelette an die Hersteller herangetreten werden und eine zugehörige Beratung durch Hersteller erfolgen.
Praxiserprobung und Evaluation
Zielführend ist eine Evaluation mit Tests verschiedener Exoskelette, um intensiv die tätigkeitsspezifischen Anwendungen zu erproben. Vor dem Einsatz sollten die infrage kommenden Geräte sorgfältig auf ihre Eignung für den Einsatzzweck geprüft werden. Anschließende Befragungen der ausführenden und der betroffenen Personen (z. B. Pflegekräfte und die zu Pflegenden) können eine hohe Akzeptanz der Systeme ermöglichen. Die Tests sollten durch ausführliche Qualifizierungsmaßnahmen begleitet werden, in denen die sachgemäße und sichere Nutzung der Exoskelette vermittelt wird. Des Weiteren ist eine Analyse und Bewertung von möglichen Langzeiteffekten zu empfehlen, beispielsweise durch einen Monitoringprozess unter wissenschaftlicher Begleitung [DGUV Fachbereich AKTUELL FBHL-020 Checkliste für den betrieblichen Einsatz von Exoskeletten].
Ganzheitliches Gesamtkonzept zur Prävention von Muskel-Skelett-Belastungen
Wichtig ist die Einbindung in ein ganzheitliches Gesamtkonzept zur Prävention von Muskel-Skelett-Belastungen. Die baulich-räumlichen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen sind klar zu definieren und unter arbeitsgestalterischen Aspekten zu optimieren. Zudem sollten hier die abgegrenzten Einsatzgebiete der einzelnen Hilfsmittel sowie der Exoskelette für ergonomisches Arbeiten festgeschrieben sein. Ein professionelles Change-Management kann Unternehmen dabei unterstützen, Veränderungen nachhaltig umzusetzen.
DGUV-Hilfestellungen anwenden
Für den betrieblichen Einführungsprozess stehen Unternehmen und Versicherten aktuell u. a. folgende Hilfestellungen zur Verfügung:
- Leitfaden zur Evaluation von Exoskeletten,
- FBHL-006 Einsatz von Exoskeletten an gewerblichen Arbeitsplätzen,
- FBHL-020 Checkliste für den betrieblichen Einsatz von Exoskeletten,
- DGUV Information 208-062 “Mensch und Arbeitsplatz - Auswahl und Einsatz von Exoskeletten“.
Anwendung von Normen
Mit der DIN EN ISO 13482 liegen Gefährdungen und Sicherheitsstandards beim Betrieb persönlicher Assistenzroboter vor, die auch im Pflegebereich zu beachten sein werden. Sie lassen sich zur Thematik anwenden, decken allerdings noch nicht umfassend alle in der Praxis auftretenden Aspekte ab. Weitere Normen existieren sowohl zu (Industrie-)Robotern, als auch zur Ergonomie bei manueller Lastenhandhabung und können für den Einsatz von Exoskeletten Anwendung finden. Es sind höhere Anforderungen als in diesen Normen aufgeführt zu berücksichtigen. Dies betrifft z. B. die Gestaltung von Exoskeletten, sodass diese individuell an die Nutzenden angepasst werden können, sowie die Bedingungen, unter welchen ein Exoskelett im Notfall abgeschaltet werden muss.
Hilfestellung zum Einführungsprozess von Exoskeletten
Ausgewählte Leitfragen sollen Betriebe in Hinblick auf den Einführungsprozess von Exoskeletten im Rahmen eines ganzheitlichen Gesamtkonzeptes zur Rückenprävention unterstützen.
Leitfragen zum Einsatz von Exoskeletten
(siehe FBHL-020 „Checkliste für den betrieblichen Einsatz von Exoskeletten“)
- Wie erfolgt die Einordnung des Anwendungsfalls? (genaue Analyse der Unterstützungssituation, Abläufe und Schnittstellen der Interaktion zwischen Mensch und Technik, Bewegungsbereiche, Nebentätigkeiten, Belastungsarten, Störgrößen)
- Welche Schutzziele für den Einsatz von Exoskeletten wurden festgelegt?
- Wie wird der bestimmungsgemäße Einsatzzweck in einem Lastenheft beschrieben?
- Wie werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebsrat und weitere Spezialistinnen und Spezialisten einbezogen?
- Welche Exoskelette kommen in Betracht? Wie wird deren Gebrauchstauglichkeit gewährleistet?
- Wie werden Hersteller bzgl. Detailklärung und Pilotprojekt in die Planung einbezogen?
- Liegen für das Exoskelett eine Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung vor?
- Wie werden die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer mit ihren individuellen Leistungsvoraussetzungen und körperlichen Eignung einbezogen und wie wird deren Akzeptanz gewährleistet?
- Wie ist die individuelle Anpassung der Exoskelette an die Beschäftigten möglich? Wie ist der Tragekomfort?
- Wird eine spezifische Gefährdungsbeurteilung mit Bezug zum verwendeten Exoskelett durchgeführt? (siehe IFA Checkliste „Gefährdungsbeurteilung für Exoskelette Version 1.0 - Entwurf“)
- Wie wird die Informationsvermittlung und (praktische) Unterweisung der Beschäftigten gewährleistet? Wie sind die Pflegebedürftigen einbezogen?
- Wie erfolgt eine Eingewöhnung an das Exoskelett in einer Testphase?
- Wie erfolgt eine arbeitsmedizinische Vorsorge für die nutzenden Personen?
- Wie erfolgt eine Evaluation des Exoskelettes mit Bewertung von möglichen Langzeiteffekten? (siehe BGHW „Leitfaden zur Evaluation von Exoskeletten“)
Der Prozess zur Einführung von Exoskeletten muss mit der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip begleitet werden.