Umgang mit Kartonmessern
Die meisten Verbrauchsmaterialien werden in Kartons angeliefert. Diese müssen bei der Konfektionierung ggf. geöffnet, auf jeden Fall aber nach der Nutzung für die platzsparende Entsorgung zerlegt werden. Dazu sollten geeignete Sicherheitsmesser verwendet werden, also solche mit automatischem Klingenrückzug oder mit verdeckter Klinge (Hakenmesser). Teppichmesser und Taschenmesser haben ein hohes Verletzungsrisiko und sind nicht geeignet.
Handgefährdung

Durch die Handhabung verschiedenster Packstücke und vor allem durch den Umgang mit Plattformwagen, Rollcontainern, Gitterwagen usw. besteht die Gefahr von Handverletzungen. Eine typische Unfallursache ist das Einklemmen der Hände zwischen Wagen und Wänden, Türrahmen oder andern Wagen. Daher sollte beim Anschaffen von Transporthilfsmitteln besonders auf eine gute Gestaltung der Griffe geachtet werden, damit möglichst sicher damit gearbeitet werden kann. Auch geeignete Handschuhe (griffig, mit guter Passform und elastisch) reduzieren das Risiko von Handverletzungen.
Darüber hinaus ist wichtig zu wissen: wer griffige Handschuhe trägt, hat besseren Halt am Packstück und arbeitet daher insgesamt entspannter, was sowohl Hände als auch Rücken entlastet.
Fußgefährdung
Beim Umgang mit schweren Packstücken und Wagen bzw. anderen rollbaren Geräten sind Fußgefährdungen nicht sicher auszuschließen. Beschäftigte in der Materialwirtschaft müssen daher in der Regel mindestens Schutzschuhe tragen, die eine Zehenkappe und eine ausreichend hohe Fersenkappe zum Schutz des Sehnenansatzes am Hinterfuß haben. Wegen der häufig langen Laufstrecken muss auf Tragekomfort und guten Sitz besonders geachtet werden (siehe oben 1.1.3.), weswegen Schuhe mit höhere Schutzklasse (z.B. Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle) nur dann verwendet werden sollten, wenn es auf Grund der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich erforderlich ist.
Arbeiten mit Abfallcontainern
Der Umgang mit Abfallcontainern bringt Verletzungsgefahren mit sich. Typisch sind:

- Stürze an Rampen bzw. in Zwischenräumen zwischen Rampen und Containern
- Verletzungen bei der Bedienung von Containern, z.B. an schwergängigen Deckeln oder Verriegelungen
- Verletzungen beim Einstieg in Container zur „Störungsbeseitigung“, z.B. bei Fehlwürfen oder Überfüllung
- Verletzungen beim unsachgemäßen Umgang mit Presscontainern, z.B. beim Nachdrücken mit Stielen oder Stangen
Die für die Abfallverladung vorgesehenen Prozesse müssen konkret definiert und unterwiesen werden. Dafür ist eine schriftliche Betriebsanweisung erforderlich. Dabei sollten die Art und Aufstellung der Container, die korrekte Beschickung, Störungsbeseitigen und die Vorgänge beim Containerwechsel berücksichtigt werden.